Elon Musks gestreckter Arm: SRF-Bildzeile «unmündig und deplatziert»
Elon Musks provozierte im Rahmen der Amtseinführung Donald Trumps mit einer Geste, die mit dem Hitlergruss oder dem römischen Gruss in Verbindung gebracht werden kann. Das Bild ging um die Welt. Auch SRF berichtete darüber – mit einer deplatzierten Bildzeile.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Im Anschluss an die Inauguration von US-Präsident Donald Trump am 20. Januar publizierte SRF News einen Webartikel mit unterschiedlichen Impressionen des Anlasses.

Was wird beanstandet?
Im Artikel wird unter anderem das inzwischen weltweit bekannt gewordene Bild von Elon Musk gezeigt, auf dem er mit ausgestrecktem rechtem Arm zu sehen ist. Der Text zum Bild schreibt im Wortlaut: «Manche erkennen einen Hitlergruss. Oder ist es der Start einer Rakete?» Gegen diesen Bildbeschrieb gingen 48 Beanstandungen ein. Unter anderem wird gerügt, dass die Geste mit einem Witz verharmlost werde.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion schreibt in ihrer Stellungnahme, dass sie vor der Publikation eine intensive Diskussion darüber geführt habe, ob eine so offensichtlich auf Provokation ausgelegte Geste überhaupt abgebildet werden sollte. Jedoch seien die Reaktionen zu zahlreich gewesen, um die Aktion zu ignorieren. Man habe dem Bild aber keinen eigenen Beitrag gewidmet.
Der Bildbeschrieb ermögliche es den User:innen, sich selbst eine Meinung zur Aktion zu bilden. Ob es sich um einen Hitlergruss gehandelt habe, könne nicht abschliessend beurteilt werden. Zwar liege die Vermutung nahe, doch sei die Bewegung unter anderem auch in US-Medien relativiert worden.
Die kritisierte Bemerkung, dass es sich um den Start einer Rakete handeln könnte, beziehe sich auf Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX und sei eine Analogie, die auch in den sozialen Medien kursierte. Damit habe der Autor verdeutlichen wollen, dass im Netz neben der Interpretation der Geste als Hitlergruss auch zahlreiche andere Deutungen kursierten. Die Redaktion zeigt aber Verständnis, dass sie mehr Kontext zur Bemerkung hätten liefern müssen, betont aber gleichzeitig, dass ihnen jede Verharmlosung faschistischer Gesten fernliege.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle schreibt im Schlussbericht, dass die Entscheidung der Redaktion, den Auftritt Musks in den Webartikel zur Inauguration einzubeziehen, nachvollziehbar gewesen sei. Das Bild sei um die Welt gegangen, wurde vielseitig interpretiert und gedeutet. Die einen hätten darin einen Hitlergruss gesehen, andere den römischen Gruss und weitere einfach eine «unbeholfene Geste». Die mündige Leserschaft von SRF habe sich eine eigene Meinung zur Aktion Musks machen können.
Die Bildlegende kritisiert die Ombudsstelle hingegen als «unmündig und völlig deplatziert». Diese Interpretation sei unsensibel und verharmlose die Ernsthaftigkeit der Frage, wie die potenziell faschistische Geste Musks ausgelegt werden könne. Der Umstand, dass im Netz alternative Deutungen kursierten, rechtfertige keinerlei Vergleiche mit dieser historisch beladenen Geste. Erst recht nicht, wenn ein solcher «witzig» gemeint sei.
Aus diesem Grund erkennt die Ombudsstelle einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.