Fahrlässige Vermögensverwaltung: «Kassensturz» war sachgerecht

Der «Kassensturz» deckte in einem Beitrag das grobfahrlässige Verhalten einer Vermögensverwaltungsfirma auf. Die Sendung wurde daraufhin beanstandet. Der Vorwurf: Die Branche werde als Ganzes in Verruf gebracht. Die Ombudsstelle sieht aber keine Fehlleistung seitens SRF.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Der «Kassensturz» vom 21. Januar beleuchtete den Fall einer Rentnerin, die ihr Millionenvermögen einem Vermögensverwalter anvertraute, welcher das Geld in einen einzigen Fonds investierte. Da dieser in der Folge in finanzielle Schieflage geriet, wurde auch das Vermögen der betroffenen Frau blockiert. Diese laut einem Experten «grob fahrlässige» Strategie des Vermögensverwalters führte dazu, dass die Frau in grosse finanzielle Not gerät und möglicherweise einen Totalverlust erleidet.
«Kassensturz» vom 21. Januar 2025:
«Vermögensverwalter stürzt Millionärin in Existenznöte»
«Kassensturz» vom 21. Januar 2025:
«Vermögensverwalter stürzt Millionärin in Existenznöte»
Was wird beanstandet?
Der Beitrag wurde von einer Vertreterin einer Vermögensverwaltungsfirma beanstandet. Sie bemerkt eingangs zwar, dass der gezeigte Fall «erschreckend» sei. Doch sieht sie im Beitrag eine Pauschalverurteilung der ganzen Branche. Es werde der Eindruck vermittelt, Vermögensverwalter:innen würden systematisch gegen die Interessen der Kundschaft handeln. Insbesondere die Aussagen von Journalist Reto Lipp werden kritisiert. So wird etwa seine Einschätzung, man müsse Vermögensverwalter:innen immer kritisch auf die Finger schauen, als unsachgemäss moniert.
Auch werde im Beitrag behauptet, die FINMA könne Vermögensverwaltungen nicht ausreichend kontrollieren, was aber nicht zutreffe – es bestehe eine strenge Aufsicht. Zudem werde im Beitrag nicht auf die Rolle der Banken eingegangen, obwohl diese in Beratung und Verwaltung von Kundengeldern eine wesentliche Rolle spielen würden.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion schreibt in ihrer Stellungnahme, dass im Beitrag ausschliesslich die Firma Wendelspiess Partners AG namentlich genannt werde und so für die Zuschauer:innen klar ersichtlich sei, dass das Schicksal der betroffenen Rentnerin mit diesem Unternehmen verknüpft sei. Der im Anschluss an den Beitrag als Experte interviewte Journalist Reto Lipp sage zwar, der Fall sei kein «Lobesblatt für diesen Vermögensverwalter und auch für die ganze Vermögensverwalterszene in der Schweiz». Dies sei aber keine Abwertung der anderen Anbieter, sondern es zeige, wie ein Einzelfall den Ruf einer ganzen Branche schädigen könne.
Dass Lipp weiter dem Publikum rät, dem eigenen Vermögensverwalter nicht einfach blind zu vertrauen, sieht die Redaktion nicht als Problem, sondern im Gegenteil als Aufgabe der Sendung: Als Konsumentenmagazin liefere «Kassensturz» Informationen für Kundinnen, Mieter, Käuferin, Arbeitnehmer oder Versicherte oder eben auch Anleger, damit diese Entscheidungen mit einem fundierten Kenntnisstand treffen können.
Zur möglichen Regulation der Vermögensverwaltungsunternehmen durch die FINMA verweist die Redaktion auf die Angaben der Behörde selbst. Diese schreibt auf ihrer Website, dass die Aufsicht dort am intensivsten sei, wo das Risiko am grössten sei. Die Vermögensverwalter:innen würden zudem nicht von der FINMA selbst, sondern von bewilligten Aufsichtsorganisationen (AO) kontrolliert. Dass die Aufsicht nicht lückenlos sei, zeige sich am in der Sendung gezeigten Fall sowie an der Antwort der zuständigen AO. Diese schrieb auf Anfrage der Redaktion, dass verschiedene Massnahmen erst nach Eingang entsprechender Hinweise getroffen worden seien.
Den Vorwurf der Generalkritik an der Branche kann die Redaktion indes nicht nachvollziehen. Ebenso sei der Beitrag faktisch korrekt. Anders als von den Beanstander:innen behauptet, gehe Reto Lipp auch explizit auf die Rolle der Banken ein.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle folgt in ihrem Schlussbericht der Argumentation der Redaktion. Die Aussagen von Reto Lipp seien unproblematisch und offenkundig die persönliche Einschätzung eines Experten. Die Empfehlungen seien nachvollziehbar und für ein Konsumentenschutzmagazin passend.
Ebenso nachvollziehbar sei auch die Empfehlung, der eigenen Vermögensverwaltung kritisch auf die Finger zu schauen. Dies sei geradezu eine «Binsenwahrheit», den beauftragten Expert:innen blind zu vertrauen sei nie eine gute Grundhaltung.
Auch das Argument der starken Regulation von Vermögensverwaltungen sieht die Ombudsstelle als nicht stichhaltig an. Sowohl die Kontrolle durch die FINMA als auch die internen Kontrollen seien in Banken viel stärker als bei kleinen Vermögensverwaltungsfirmen. Der Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit Banken, den Reto Lipp mache, sei deshalb nachvollziehbar.
Und schliesslich könne auch nicht von einer Generalkritik gesprochen werden. Es sei nachvollziehbar, dass nicht explizit erwähnt werde, dass es neben dem vorgestellten Negativbeispiel auch zahlreiche professionell arbeitende Unternehmen in der Branche gäbe. Es sei stets von einem unseriösen Anbieter die Rede und nie von einem problematischen Unternehmensfeld.
Der Beitrag verstosse somit nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG.