Russlandberichterstattung von SRF News zwischen 29. April 2017 und 12. Juli 2017 (Zeitraumbeanstandung) beanstandet
5131 | Mit Ihrer umfangreichen und reichhaltig dokumentierten E-Mail vom 12. Juli 2017 beanstandeten Sie die Russlandberichterstattung von SRF News während einer ganzen Periode zwischen dem 29. April 2017 und dem 12. Juli 2017. Es handelt sich um eine Zeitraumbeanstandung gemäss Artikel 92, Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes , die Sendungen und Publikationen umfassen kann, von denen die erste höchstens drei Monate, die letzte höchstens 20 Tage zurückliegt. Ihre Eingabe entspricht diesen formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.