5122 und 5126 | Mit Ihrer E-Mail vom 2. Juli 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Zytlupe“ auf Schweizer Radio SRF vom 1. Juli 2017. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Schon am Tag davor hatte Her X eine Beanstandung gegen dieselbe Sendung eingereicht. Da Sie an der gleichen Adresse wohnen und gleich heißen, nehme ich an, dass Sie sich nicht nur kennen, sondern sogar miteinander verwandt sind. Deshalb gehe ich davon aus, dass beide von der Beanstandung des jeweils anderen wissen. Ich behandle daher die beiden Beanstandungen in einem Schlussbericht.