Jahresbericht Ombudsstelle: Mehr Beanstandungen, weniger berechtigte Fälle
Im Jahr 2015 gingen 202 Beanstandungen zu Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF bei der Ombudsstelle ein. Insgesamt hat die Anzahl der «mehr oder weniger berechtigt» beurteilten Fälle erneut abgenommen, von 24 Prozent (2014) auf 17 Prozent (2015). Lediglich 16 Beanstandungen wurden an die UBI weiter gezogen.
Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt haben von den 202 im Jahr 2015 eingegangenen Beanstandungen insgesamt 138 materiell nach Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) behandelt. Davon betrafen 36 Radio SRF (Vorjahr 23) und 102 Fernsehen SRF (Vorjahr 374), eine dieser Eingaben richtete sich an beide Medien. Auf 17 Eingaben wurde formell nicht eingetreten; weitere 45 waren programmrechtlich nicht relevant und wurden an die Verantwortlichen von SRF oder ans Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zur direkten Beantwortung weitergeleitet. Abgesehen vom Sonderjahr 2014, als 295 Beanstandungen zwei Sendungen betrafen, hat die Ombudsstelle in den letzten zehn Jahren noch nie so viele Beanstandungen behandelt wie im Jahr 2015.
Ombudsstelle als «Klagemauer»
Die Zunahme der Reklamation kann jedoch nicht als Zeichen einer allgemeinen Verschlechterung der Programme von Radio und Fernsehen SRF gewertet werden. Viel mehr wird die Ombudsstelle zunehmend als «Klagemauer» in Anspruch genommen. Spitzenreiter unter den kritisierten Sendungen beim TV waren die Informations- und Politsendungen «Tagesschau» (31 Eingaben), «10vor10» (12) und «Rundschau» (10). Beim Radio waren es die Satiresendung «Zytlupe» (9), die Nachrichten allgemein (7) und «Regionaljournal» (6).
Unterschiedliche Motive der Beanstandenden
Am häufigsten bemängelten Beanstandende eine Sendung oder einen Beitrag als «unsachgerecht» oder «politisch tendenziös» (2015: 51 % / 2014: 42 %), gefolgt von der «Diffamierung einer Person, Vereinigung oder Firma» (2015: 23 % / 2014: 18.5 %). Weiter reklamiert (und im Vergleich zum Vorjahr praktisch gleichbleibend) wurden: «Verletzung religiöser Gefühle» (3%), «sexuell anstössig, unethisch» (5 %) «Gewaltdarstellung» (1%). Die restlichen 17 % der Motive verteilten sich auf «allgemeine Einwände, technische Probleme» (Vorjahr 29 %).
Weniger berechtigte Beanstandungen als im Vorjahr
Im Berichtsjahr wurden 17 % (Vorjahr 24 %) der Beanstandungen als «mehr oder weniger berechtigt» erachtet, 83 % (Vorjahr 76 %) als «mehr oder weniger unberechtigt». Im Vergleich zu den letzten Jahren hat die Anzahl der als «mehr oder weniger berechtigt» beurteilten Fälle 2015 abgenommen. Dabei haben 7 der berechtigten Beanstandungen dieselbe Sendung betroffen («Kassensturz», Beitrag über die Haltung der Parteien bezüglich des Konsumentenschutzes).
Einfluss des Wahljahrs
Nicht erstaunlich im Wahljahr 2015 war, dass 24 Beanstandungen Sendungen kritisierten, welche direkt oder indirekt mit den Wahlen zu tun hatten. Auffallend war, dass diese Reklamationen fast ausschliesslich von der SVP zugewandten Personen stammten. Abgesehen von den bereits zitierten 7 Eingaben, die denselben «Kassensturz»-Beitrag betrafen, wurden diese als unberechtigt beurteilt. Bis Ende Jahr wurden lediglich 16 Beanstandungen (Vorjahr 14) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergeleitet. Dies entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre und bestätigt, dass sich das vom Gesetz gewollte zweistufige Verfahren zur Entlastung der UBI auch im Jahr 2015 bewährt hat.
Mit dem Jahresbericht 2015 beschliesst Ombudsmann Achille Casanova seine elfjährige Tätigkeit als Ombudsmann. Die SRG Deutschschweiz dankt ihm für seine kompetente und umsichtige Amtsführung.
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