Sendung «Meteo» auf SRF 1 beanstandet

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Sie haben mit Ihrem Brief vom 5. April 2016 die Sendung „Meteo“ grundsätzlich und dann noch speziell jene vom 4. April 2016 – als Beispiel – beanstandet. Ihre Beanstandung erfüllt alle formellen Voraussetzungen. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Mir fällt auf, dass die Sendung Meteo, nach der Haupttagesschau um 19.55, sich mehr und mehr vom eigentlichen Zweck, den Wetterprognosen für die kommenden Tage, entfernt. So wurde gestern...nach ausgiebiger Werbung...als Erstes der Wettbewerb ‚an welchem Tag wird es in der Schweiz 30 Grad warm sein‘ lanciert. Danach werden üblicherweise ein, zwei Aufnahmen von eifrigen Einsendern veröffentlicht und wohlwollend kommentiert. In der Folge kommt dann der diensthabende Meteorologe ausgiebig zu Wort, der die allgemeine Wetterlage erläutert und mit einer Lektion in Thermodynamik den ungeduldigen Zuschauern weiterhin die Zeit stiehlt. Dann, - erst dann – wird uns die Wetterprognose für die nächsten Tage dargereicht.

Ich habe nichts dagegen, wenn unser zwangsgebührenfinanzierter Staatssender bringt, was er glaubt bringen zu müssen. Seine Programme erreichen mich (ausser Meteo) seit Jahren nicht mehr. Nur frage ich mich, ist es der verfassungsmässige Auftrag dieser Anstalt, seine Kunden mit allerlei Tricks möglichst lange bei SRF-TV hinzuhalten.

Ich bitte Sie daher, darauf Einfluss zu nehmen, dass auch bei der Wettersendung das Wichtigste zuerst kommt, das, was die Zuschauer wissen müssen, so, wie das üblicherweise auch bei der Tagesschau der Fall ist.“

B. Die zuständige Redaktion konnte natürlich zu Ihrer Beanstandung Stellung nehmen. Herr Thomas Bucheli, Redaktionsleiter Meteo SRF, schrieb:

„1. Auftrag und Ablauf der Sendung SRF Meteo um 19.55 Uhr:

Der Auftrag von SRF Meteo für die Abendsendung (Hauptabend) lautet wie folgt:

Auf die unterschiedlichen und breiten Bedürfnisse des Mehrheits-Publikums am Hauptabend zugeschnittene ausführliche Prognose für morgen und die kommenden Tage, fachlich präzise und korrekt und trotzdem verständlich und attraktiv aufbereitet und ergänzt mit fach-journalistischen Einordnungen, Erklärungen, Features. Die vorgegebene Strukturlänge einer Wettersendung um 19.55 Uhr beträgt 3.30 Min.

Aufbau/Ablauf der Meteo-Sendungen

Eine Standard-Wettersendung besteht aus folgenden inhaltlichen Elementen:

  1. Begrüssung
  2. Einführung, üblicherweise mittels Bezug auf vergangene/aktuelle Besonderheiten des Wetters (z.B. mittels Wetterbilder der Zuschauer)
  3. Satelliten- und Isobaren-Animation
  4. Wetter in der Nacht/Nachttemperaturen
  5. Wetter morgen 8 Uhr, 12 Uhr, 18 Uhr
  6. Temperaturen & Wind morgen
  7. Aussichten & Trend (Wetterentwicklung bis zum Tag +7
  8. Schlussbetrachtung (im Sinne eines fachliches oder emotionalen oder unterhaltenden oder bildenden oder weiterführende etc. Aspekts zur Aktualität).

Die Elemente 1 bis 7 gehören zum Pflicht-Teil jeder A bend-Wettersendung.

Das Element 8 ist als ‚Kür-Teil‘ zu verstehen. Je nach Bedarf kann dieses Element weggelassen oder anderswo platziert werden. Situativ kann dieses Kür-Element auch eine tragende Rolle in der Sendung übernehmen.

2. Stellungnahme zur Beanstandung:

Generell ist festzuhalten, dass Beanstandungen bzw. Kritiken der vorliegenden Art einen subjektiven Eindruck wiedergeben. Diese gilt es selbstverständlich ernst zu nehmen.

Unsere langjährige Erfahrung und die Summe aller Feedbacks und aus unzähligen direkten Einzelinteraktionen mit unseren Zuschauern zeigen in der Tat, dass die inhaltlichen, grafischen, moderatorischen, dramaturgischen .... Bedürfnisse, Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche des Publikums an eine Wettersendung zur Hauptsendezeit enorm vielfältig sind. Trotzdem scheint es SRF Meteo zu gelingen, all diese unterschiedlichen Wünsche und Erwartungen ‚im Gros‘ zu erfüllen. Dies widerspiegelt sich an der überwiegend äusserst positiven Resonanz der Zuschauer und am sehr grossen Interesse an der Sendung. Anpassungen an Inhalt und Konzept der Sendungen sind daher stets mit Bedacht vorzunehmen und haben sich strikte ans ‚allgemeine Zuschauerwohl‘ zu richten.

2.1 Zu den einzelnen Voten des Beanstanders:

  • Grundsätzlich kritisiert der Beschwerdeführer die Struktur/den Ablauf der Sendung ‚...das Wichtigste (soll) zuerst...‘!). Ich verweise hierzu auf den Standard-Ablauf der Abend-Meteo-Sendung. Daraus ist ersichtlich, dass die Sendungen in der Regel einem logischen chronologischen Raster folgt: Vergangenes Wetter – Aktuell – Wetter morgen – Aussichten-Trend –Abschluss-‚Feature‘. Dieses Raster ist seit Jahrzehnten weitgehend gleich geblieben und wurde auch in letzter Zeit nicht verändert. Je nach Wetterlage, Ereignis oder Aktualität (d.h. aus fachjournalistischen oder dramaturgischen Gründen) soll aber situativ reagiert, unterschiedlich gewichtet und von diesem Standard-Ablauf abgewichen werden können. So wurde in der vom Beschwerdeführer als Negativ-Beispiel aufgeführten Sendung vom 4. April 2016 ein (leicht!) anderer Ablauf gewählt.
  • Konkret verweist der Beschwerdesteller auf drei inhaltliche Elemente, die ihm persönlich stören bzw. die er als weniger ‚wichtig‘ als andere Elemente taxiert und die er daher (mutmasslich) weiter hinten im Inhaltsraster platziert sehen möchte oder auf die gänzlich verzichtet werden soll.

a) Zuschauerbilder (‚...Aufnahmen von eifrigen Einsendern...‘).

Diese Wetterbilder werden von einer grossen – und stetig wachsenden - Zahl an Zuschauern explizit als sehr interessantes und beliebtes Element taxiert. So zählen die Zuschauerbilder beispielsweise im Internet und auf der SRF-Meteo-App (messbar) zu den meistbeachteten/meistbesuchten Inhaltselementen. Zudem – und vor allem – zeigen diese Bilder auf anschauliche Weise lokale Besonderheiten des vergangenen Wetters (Schnee, Frost, Gewitter...). Für eine nationale Wettersendung ist dieser lokale Bezug zentral: Es werden damit nicht nur die Zuschauer in den gezeigten Regionen direkt angesprochen und ‚begrüsst‘, sondern es erfahren auch die Zuschauer aus anderen Regionen, wie das Wetter hierzulande so spielt. Mit diesen Bildern lässt sich aber auch fachlich-chronologisch nahtlos an das nachfolgende Element (Grosswetterlage) und an die künftige Wetterentwicklung anknüpfen: Die ‚Logik des Wetters‘ wird offensichtlich.

Ein Verzicht oder auch allein das zahlenmässige ‚Herunterfahren‘ dieses Elementes in der Wettersendung würde beim Grossteil der Zuschauer auf Unverständnis stossen. Die Möglichkeit der ‚aktiven Teilnahme‘ der Zuschauer an der Sendung mit eigenproduzierten Inhaltselementen scheint sehr geschätzt zu werden. Die täglich grosse Zahl an Zustellungen von Zuschauer-Wetter-Bildern dokumentiert dies eindrücklich. Die Position dieses Elements an die erste Stelle ist zudem auch fachlich sinnvoll: Die Wetter-Impressionen von heute/der jüngsten Vergangenheit decken sich mit dem Beginn des Satelliten-Films und bilden die Basis für die nahe Zukunft = Prognose.

b) Satelliten- und Isobaren-Film (‚allgemeine Wetterlage‘).

Gerade diese Information gilt für den meteorologisch besonders interessierten Teil der Zuschauer als eines der wohl wichtigsten Elemente der Sendung. So gelangen immer wieder Anfragen an uns, ob wir dieses Element ausweiten, grafisch/inhaltlich/fachlich mit noch weiteren Informationen bestücken oder ‚langsamer‘ zeigen könnten. Zudem bitten manche Zuschauer um eine Öffnung des geografischen Horizonts dieser Karte – so sei ganz Skandinavien bis zum Nordkap zu zeigen, es sollen auch die Kanaren mit aufgenommen werden etc. Viele Zuschauer weisen auch explizit darauf hin, dass dieser Überblick der Grosswetterlage es ihnen erlaube, eigene – persönliche - Einschätzungen zur Wetterentwicklung/zu Prognosen machen zu können und/oder sie bitten um weitere Informationen für die bessere Interpretationsmöglichkeit dieser Karten.

Wohl nicht zuletzt deshalb gehört die umfassende Beschreibung der Allgemeinen Lage seit jeher zu jedem Wetterbericht (siehe Teletext, siehe schriftliche Wetterberichte im Internet/App, siehe in den meisten Zeitungen etc.).

Ein Verzicht oder auch allein die Marginalisierung dieser Allgemeinen Lage/Übersicht über Europa in der wichtigsten Wettersendung des Tages würde wohl vom Gros der Zuschauer nicht akzeptiert. Die Positionierung dieses Elements im Inhaltsraster ist ebenfalls unbestritten: Aus der Allgemeinen Lage werden die nachfolgenden Prognosen unmittelbar abgeleitet.

c) fachliche Erklär-Stücke (‚...Lektion in Thermodynamik‘).

Dieses Element – üblicherweise am Schluss der Sendung – gilt in weiten Kreisen der Zuschauer als unverzichtbarer Höhepunkt der Sendung. Hier können wir erklären, einordnen, überraschen, emotional aufwühlen, eine humorvolle Note einbringen – selbstverständlich immer im direkten Bezug zum Wetter.

Ein systematischer Verzicht auf dieses Element oder dessen Marginalisierung würde den Mehrwert der Sendung massiv reduzieren und die Attraktivität von SRF Meteo um 19.55 Uhr beim breiten Publikum deutlich mindern. So gilt zu beachten, dass abends um 19.55 Uhr wohl nahezu jeder Zuschauer bereits irgendwann auf irgendeinem Kanal gehört, gelesen, gesehen hat, wie das Wetter in den kommenden Tagen wird. Also scheinen nicht zuletzt auch andere Aspekte Grund dafür zu sein, dass jeden Abend rund 800‘000 Zuschauer die Sendung verfolgen. Das ‚Erklär-Element‘ (oder überhaupt das kurze ‚Spezial-Feature‘) scheint wesentlich zu diesem Erfolg der Sendung beizutragen.

2.2 Der Gegenstand der Beanstandung: Die Abend-Sendung um 19.55 Uhr

Der Beanstander bezieht sich ausschliesslich auf die Abend-Sendung um 19.55 Uhr. Es sei an dieser Stelle aber darauf hingewiesen, dass SRF Meteo tagtäglich und laufend noch zahlreiche andere Sendungen und Kanäle von SRF mit Wetterprognosen bedient. So im TV um 13.10 Uhr, um 18.05 Uhr, nach der Sendung „10v10“ und am Schluss der Nachtausgabe der Tagesschau. Jede dieser Sendung ist anders gestaltet mit einem anderen Ablauf, die meisten anderen Sendungen sind auch deutlich kürzer als die Abendsendung.

Des Weiteren erstellt SRF Meteo auch für das Radio (SRF 1, SRF3, Musikwelle) zahlreiche ausführliche aktuelle Prognosen. Auf der Internetseite von SRF Meteo sowie auf der SRF Meteo-App findet sich eine weitere grosse Fülle an zusätzlichen oder ergänzenden allgemeinen und ortsspezifischen Wetterprognosen und –Informationen, und auch im Teletext (ab Seite 501) veröffentlicht SRF Meteo täglich drei ausführliche Text-Wetterberichte. Alle diese Prognosen/Produkte können vom Publikum gezielt abgerufen und studiert werden.

Sollte der Beschwerdegegner unter dem von ihm geforderte ‚das Wichtigste‘ ausschliesslich und nur die Prognose für morgen und für die kommenden fünf Tage verstehen, dann bietet ihm SRF Meteo auf einem der oben zitierten anderen Kanälen und Sendungen vermutlich genau das Richtige.

2.3 Das zitierte Beispiel: Die Sendung vom 4. April 2015

Abschliessend sei noch festgehalten, dass der Beanstander die von ihm zitierte Wettersendung vom 4. April 2015 nicht korrekt widergibt: Der von ihm aufgeführte sogenannte ‚Wettbewerb‘ wurde – entgegen seiner Darstellung - nicht als Erstes gezeigt. Vielmehr hat Frau Daniela Schmuki (nach einer sehr kurzen verbalen Begrüssung und Einführung mit dem Bezug auf hohe und niedrige Temperaturen) zunächst den Satelliten-/und Isobarenfilm gezeigt und erklärt und nachfolgend grad die Nachttemperaturen erläutert, unmittelbar gefolgt von den ausführliche Prognose für den kommenden Tag inkl. Temperaturen und Wind.

Erst danach – und in diesem Fall tatsächlich mal vor den weiteren Aussichten (allerdings durchaus in Anlehnung zu ihrer Einführung und demzufolge als perfekte Überleitung zum bevorstehenden Temperatursturz in den nachfolgenden Aussichten) - hat Daniela Schmuki den redaktions-internen ‚30-Grad-Contest‘ vorgestellt. Und sie hat bei dieser Gelegenheit die Zuschauer angeregt, ihre eigenen Prognosen zum Termin des ersten Hitzetages in diesem Jahr abzugeben.

3. Schlussfolgerung und Antrag vom RL SRF Meteo

Die Beanstandung macht weder eine Konzessionsverletzung von Seite SRF Meteo geltend, noch einen sachlich-inhaltlichen Fehler, noch überhaupt eine offensichtliche und juristisch belangbare Fehlleistung der Redaktion oder der verantwortlichen Meteorologin/Moderatorin. Vielmehr handelt es sich bei der Beschwerde um eine subjektive (Einzel)Kritik der Abendsendung um 19.55 Uhr im Sinne eines ‚normalen kritischen Feedbacks‘.

Solche Feedbacks und Reaktionen zur Sendung erhalten wir zuhauf – wobei durchaus präzisiert werden darf, dass die weitaus grösste Mehrheit dieser Feedbacks positiver und explizit lobender Natur ist.

Selbstverständlich nehmen wir aber auch negative Kritik und/oder Anregungen zur Sendung von Seite der Zuschauer jederzeit gerne entgegen. Wenn sich aus der Fülle der Anregungen (oder Kritik) ein Trend herauskristallisiert, dann nehmen wir diesen Trend ernst und gehen ‚über die Bücher‘.

Bezogen auf die Kritik-Punkte in vorliegender Beschwerde ist jedoch kein derartiger Meinungs-Trend festzustellen – und daher erkennen wir keinen Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund stelle ich den Antrag, die Beanstandung zurückzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sache. Es ehrt Sie sehr, dass Sie als jemand, der die Programme der SRG nicht mehr schaut, dennoch Tag für Tag die Sendung „Meteo“ von Fernsehen SRF konsumieren. Das zeigt, dass Sie den Wetterprognosen große Wichtigkeit beimessen und dass Sie grundsätzlich davon überzeugt sind, dass SRF über die nötige Kompetenz für die Meteorologie verfügt. Es ist auch unbestritten, dass das Wetter für die Menschen wichtig ist, da alle davon betroffen sind. Sie haben ferner Recht, dass bei den Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft das Wichtigste zuerst berichtet wird; erst danach folgt der Hintergrund. Das ist dort auch logisch, weil die Meldungen neu und oft unerwartet sind (ein Regierungschef tritt zurück; ein Terroranschlag findet statt; zwei Unternehmen fusionieren): Da müssen zuerst die Fakten genannt werden, bevor man sie einbettet, interpretiert, mit Ergänzungen versieht. Beim Wetter ist es umgekehrt: Dass es Wetterveränderungen gibt, ist nicht neu. Darum ist es sinnvoll, zuerst die generelle Lage zu kennen, bevor man darauf gestützt die konkreten Vorhersagen für die bevorstehenden Tage erhält.

Beim Wetter können wie bei der Schule alle mitreden. Darum ist Herrn Thomas Bucheli, Redaktionsleiter „Meteo“, zuzustimmen, dass es schwierig ist, es allen Leuten Recht zu machen. Die Sendung muss sich auf die Mehrheitsmeinung abstützen. Und diese Mehrheitsmeinung erfahren die Sendeverantwortlichen durch Zuschriften, Tweets, Likes und in Umfragen. Auch der Ombudsmann, der für den Schutz und die Anliegen des Publikums da ist, muss sich letztlich auf die Mehrheitsmeinung abstützen, es sei denn, eine einzelne Person sei durch eine Sendung konkret diskriminiert worden. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Spiel um den ersten heißen Tag beim Publikum sehr gut ankommt, weil alles Spielerische, bei dem es um Sieg und Niederlage geht, beliebt ist.

Wenn ich mir „Meteo“ ansehe, dann habe ich den Eindruck von großer Professionalität, denn es geht ja darum, komplexe Sachverhalte auf eine anschauliche und verständliche Darstellung herunter zu brechen. Und dies gelingt. Ich kann mich daher der ausführlichen Stellungnahme von Redaktionsleiter Thomas Bucheli voll anschließen. Ich habe an keiner Stelle den Eindruck, dass die Sendung „Meteo“ gegen das Radio- und Fernsehgesetz verstösst. Ich kann folglich nicht Ihnen zuliebe empfehlen, dass man alles auf den Kopf stellt.

Noch etwas: Sie titulieren die SRG als zwangsgebührenfinanzierten Staatssender. Da liegen Sie zur Hälfte falsch. Es stimmt zwar, dass alle Haushalte und Firmen Gebühren entrichten müssen, die notabene nicht nur der SRG, sondern auch den schweizerischen Privatsendern zugutekommen. Diese Gebührenerhebung hat das Volk in der Abstimmung vom 14. Juni 2015 genehmigt. Es stimmt aber nicht, dass die SRG ein Staatssender sei. Ein Staatssender ist das Sprachrohr der Regierung. Wir finden solche Sender in China, Nordkorea, Syrien, Kuba, Ägypten, Iran, Weißrussland, Saudiarabien und bis zu einem gewissen Grad auch in Russland. Die Schweiz aber kennt das Modell des Service public: Die SRG erhält nach dem Vorbild der BBC zwar vom Staat festgesetzte Gebühren und einen in Verfassung und Gesetz verankerten Auftrag, aber genau dieser Auftrag legt die völlige redaktionelle Unabhängigkeit der SRG fest. Die SRG darf daher genauso wie die NZZ, der „Tages-Anzeiger“ oder die „Basler Zeitung“ den Staat kritisieren, denn das ist der Ausfluss der journalistischen Unabhängigkeit.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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