Ombudsstelle: «Tagesschau» berichtete angemessen
Am 6. Mai fand die Landsgemeinde in Glarus statt. Der Beanstander kritisiert in seinem Schreiben, dass die «Tagesschau» an diesem Tag nicht über dieses politische Ereignis berichtet hat.
Die Landsgemeinde sei die direkteste Form der Demokratie und daher durchaus einen Bericht wert, so der Beanstander. Hinzu kommt, dass an der Landsgemeinde SRF-Personal zugegen gewesen sei, was die Nichterwähnung in der «Tagesschau» zusätzlich unverständlich mache.
Geschichtsträchtiges Ereignis
Die Landsgemeinden waren ursprünglich die Herrschaftsform aller ländlichen Regionen der Eidgenossenschaft, soweit sie souverän oder teil-souverän waren. So gab es sie in Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Außerrhoden, aber auch im Toggenburg, im Gasterland, im Urserntal, im Haslital, im Obersimmental, im Oberwallis, in der Leventina, in den schwyzerischen Bezirken und in den bündnerischen Kreisen. Die Kantone Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Außerrhoden haben zwischen 1848 und 1998 die Landsgemeinde abgeschafft. So bleiben noch Appenzell Innerrhoden und Glarus. Die Landsgemeinde ist ein selten gewordenes Ereignis regionaler Politik.
Überkantonales Interesse
Franz Lustenberger weist in der Stellungnahme für die «Tagesschau» darauf hin, dass Aktualität, Relevanz und Schweiz-Bezug für die Auswahl der Themen entscheidend sind. Die Aktualität und der Schweiz-Bezug sind im vorliegenden Fall klar gegeben. Auch die Wichtigkeit der Landsgemeinde an sich stellt Lustenberger nicht in Frage. Für die Relevanz gibt es keine eindeutigen Kriterien – was für einen Teil des Publikums wichtig ist, kann für einen anderen Teil des Publikums völlig unbedeutend sein.
Auf die Berichterstattung über einen Parteitag oder eine Landsgemeinde kann zudem verzichtet werden, wenn nichts Wichtiges verhandelt wird. Lustenberger bezieht sich dabei auf eine gleichlautende Aussage der Ombudsstelle aus dem Schlussbericht 5222 vom Januar 2018. Da am gleichen Tag die Genfer Wahlen stattfanden, wurde diesem Thema der Vorzug gegeben.
Rückblickend stellt Lustenberger jedoch fest, dass ein Traktandum (zur Tourismusförderung) in der «Tagesschau» hätte erwähnt werden sollen, weil es von überkantonalem Interesse war. Ein längerer Beitrag sei seiner Meinung nach jedoch nicht zwingend gewesen.
Man kann, aber muss nicht
Dass die Landsgemeinde ein wichtiges Ereignis ist, das grundsätzlich Medienberichterstattung verdient, bestätigt auch Ombudsmann Roger Blum. Er bezeichnet es als eines der «Schlüsselereignisse der direkten Demokratie». Landsgemeinden verknüpfen Tradition und Moderne, Volk und Regierung und sind Staatsakt und Volksfest zugleich.
Zentral ist gemäss Blum jedoch der simple Umstand, dass SRF – entgegen der Annahme des Beanstanders – sehr wohl über die Landsgemeinde berichtet hat und zwar in der «Tagesschau» um 18 Uhr im «Schweiz aktuell»- Fenster sowie in der Spätausgabe der «Tagesschau». Der Ombudsmann verneint die Relevanz der Tourismusförderung nicht und ist der Meinung, dass eine Meldung in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vertretbar gewesen wäre. Dennoch kann er den Entscheid der Redaktion, anderen Themen den Vorzug zu geben, nachvollziehen, zumal es die beiden anderen Berichte über die Landsgemeinde am Fernsehen ja effektiv gab. Er unterstützt die Beanstandung demnach nicht.
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