Kulinarik-Sendung auf SRF zwei beanstandet

SRF zeigte eine eingekaufte Sendung über die indische Küche. Darin wurden Krabben gemäss lokaler Machart zubereitet – dieses Vorgehen wäre hierzulande allerdings tierquälerisch. Stv. Ombudsmann Manfred Pfiffner ist der Meinung, dass eine Kontextualisierung dieser Handlung angebracht gewesen wäre.

Die Serie «David Rocco – Süsse Indien-Küche» (Originaltitel: «David Rocco’s Dolce India») erzählt von der Reise des italienisch-kanadischen Kochs David Rocco nach Indien. Das Programm ist keine SRF-Eigenproduktion, sondern Teil einer kanadischen Dokumentationsreihe, die in mehreren Ländern ausgestrahlt wird. In Kanada selbst war sie unter anderem beim öffentlich-rechtlichen Sender CBC zu sehen. Rocco kocht unter Anwendung von Ortsansässigen lokale Gerichte und lernt dabei sehr direkt die Art und Weise der Zubereitung dieser Speisen sowie die Eigenheiten der indischen Küche kennen.

In der beanstandeten Szene zeigt der Starkoch Rocco wie Krabben in Goa «geputzt» werden. Dabei werden den noch lebenden Tieren die Scheren ab- und der Panzer aufgebrochen. Die Beanstanderin hält fest, dass ein solcher Umgang in der Schweiz als Tierquälerei eingestuft und daher strafrechtlich verfolgt werden würde. Obwohl die Handlung nicht in der Schweiz stattfinde und somit auch nicht nach Schweizer Tierschutzrecht beurteilt werden kann, sei SRF für die unkritische Darstellung von Tierquälerei zu rügen.

Kultureller Kontext ist zentral

Die Programmleitung SRF hält in ihrer Stellungnahme fest, dass die Argumente der Beanstanderin durchaus nachvollziehbar sind, dass aber die Sendung auch im kulturellen Kontext beurteilt werden muss. Das Zeigen lokaler Praktiken bei der Zubereitung von Gerichten ist der Kernbestandteil der Sendung. Dabei handelt Koch Rocco nicht aus Eigenantrieb, sondern in seiner Rolle und unter Anleitung eines Ansässigen. Seine Absicht ist eine kulturelle Annäherung, niemals das Quälen von Tieren. Dennoch ist auch die Redaktion nach mehrmaligem Betrachten der Sequenz der Meinung, dass diese Szene aufgrund der fehlenden Einordnung durch den Protagonisten die Gefühle des Publikums verletzen kann. Deshalb wird die Folge nicht mehr ausgestrahlt und im Archiv zudem entsprechend gekennzeichnet.

Der stellvertretende Ombudsmann Manfred Pfiffner stützt die Haltung der Redaktion, dass die Sendung im kulturellen Kontext betrachtet werden muss. In der eingekauften und übersetzten Fassung gibt es keine Einordnung der für uns brachialen Methode. Es sei nicht Aufgabe von SRF, ein geschöntes Bild der Realität zu liefern. Aber – so Pfiffner – eine Einordnung wäre journalistisch sorgfältig gewesen. Der Hinweis hätte sein müssen, dass diese Zubereitungsweise Teil der indischen Küche ist, bei uns jedoch als Tierquälerei gelten würde. Insofern unterstützt er die Beanstandung.

Schlussbericht Ombudsstelle 5621

Text: SRG.D/lh

Bild: SRF/Breakthrough

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