Keine Rufschädigung im Syngenta-Bericht von «10vor10»

Am 17. September 2018 berichtete «10vor10» über den Einsatz des umstrittenen Pestizids Polo von Syngenta in Indien und dessen gesundheitlichen Folgen für die Bauern. Eine Beanstandung dagegen kann Ombudsmann Roger Blum nicht unterstützen.

Syngenta selbst beanstandete den Beitrag von «10vor10». Der Konzern bemängelt die Faktentreue des Berichts ebenso, wie die Qualität der Recherche. Zudem sei der Umfang und die Tragweite des Berichts Syngenta gegenüber verschwiegen worden. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die allermeisten Vorwürfe nicht haltbar sind.

Möglichkeit zum Gespräch ausgeschlagen

In der Stellungnahme der Redaktion halten Redaktionsleiter Christian Dütschler und Redaktorin Corinne Stöckli fest, dass es im Beitrag nicht nur um Syngenta ging, sondern um die Folgen von Pestizideinsätzen in Indien im Allgemeinen. Die Perspektive von Syngenta habe man eigentlich stärker in den Bericht integrieren wollen: Zu diesem Zweck bot «10vor10» dem Unternehmen ein Gespräch an. Syngenta liess diese Gelegenheit jedoch aus. Damit verzichtete der Konzern darauf, die eigene Position im Bericht direkter zu vertreten.

Ungenauigkeiten korrigiert

Nach der Veröffentlichung der Sendung hat sich Syngenta mit verschiedenen Vorwürfen direkt an die Redaktion gewandt. So wurde der Begriff «Verbot» tatsächlich nicht präzise genug verwendet. Formell gibt es kein Herstellungs- und Ausfuhrverbot von Polo in der Schweiz – das Pestizid darf jedoch nicht mehr verwendet werden, was faktisch einem Verbot gleichkommt. Derartige Ungenauigkeiten in der Berichterstattung wurden bereits korrigiert. Zudem erhielt Syngenta bei «10vor10» auch nachträglich noch einmal Raum für ein Statement in der Sendung vom 10. Oktober 2018.

Unhaltbare Vorwürfe

Die in der eingereichten Beanstandung erhobenen Vorwürfe erweisen sich zum grossen Teil als unhaltbar. Entgegen der Kritik von Syngenta kommt Ombudsmann Blum zum Schluss, dass die Fakten transparent und fair vermittelt worden sind. Die Beanstander bemängelten zudem, über die Dimension und den Gehalt des Berichts bewusst im Dunkeln gelassen worden zu sein. Auch hier kommt Blum zu einem anderen Schluss: Die Dimension des Beitrags ist anhand des Vorgehens der Redaktion durchaus erkennbar gewesen. Zudem ist es nicht ihre Pflicht, gegenüber Syngenta alle Personen zu erwähnen, mit denen Hintergrundgespräche geführt worden sind.

Berechtigte Kritik

Abschliessend hält Blum fest: Polo hat nachweislich einen gewissen Anteil an den unerfreulichen Auswirkungen des Pestizid-Einsatzes bei indischen Bauern. Weiter hat es Syngenta selbstverschuldet verpasst, durch einen aktiven Auftritt in der Sendung Boden gut zu machen. Blum kann daher die Beanstandung nicht unterstützen, auch wenn er darauf hinweist, dass es gewisse Ungenauigkeiten im Bericht gab, die jedoch bereits von der Redaktion richtiggestellt worden sind. Einzig das Fairnessprinzip sieht er verletzt, da Syngenta nur ein sehr kleines Zeitfenster von zwei Tagen zur Verfügung hatte, um eine Stellungnahme zu formulieren.

Schlussbericht Ombudsstelle 5596

Zur Sendung «10vor10» vom 17. September 2018

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Cleverclip

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