Die meistgelesenen Ombudsfälle 2018
Auch 2018 gab es wieder zahlreiche interessante, teilweise weit hergeholte, teilweise begründete Beanstandungen. Die fünf meistgelesenen Ombudsfälle des Jahres 2018 im Überblick:
1.«Vibratoren im Test»
Der Kassensturz beschäftigte sich im Dezember 2017 mit Vibratoren. Der Beanstander war der Meinung, dass der Beitrag «wegen seiner sexistischen und frauenfeindlichen Darstellung der Frau aufs Schärfste» zu verurteilen sei. Sexspielzeug – so der Beanstander – gehöre ins Schlafzimmer und nicht in den Kassensturz.
«Oder erklären Sie mir nun bitte, wie ich meiner 8-jährigen Tochter erklären soll, für was ein Vibrator gebraucht wird. Vielleicht zum Schlagrahm STEIF schlagen?».
Sowohl die Redaktion als auch der stellvertretende Ombudsmann Manfred Pfiffner kommen jedoch zum Schluss, dass die Sendung weder sexistisch, noch frauenfeindlich sei, sondern im Gegenteil sehr umsichtig und respektvoll produziert wurde.
2. Zufriedene Martullo-Blocher
SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher war im März 2018 zu Gast beim «Rundschau talk». Sie bedankte sich am Folgetag persönlich für den fairen Umgang und das Gespräch mit dem Moderationsduo bestehend aus Susanne Wille und Sandro Brotz.
Ein Zuschauer empfand dies jedoch ganz anders: Frau Martullo-Blocher sei nicht angemessen zu Wort gekommen, während gleichzeitig Unwahrheiten über sie verbreitet worden seien.
Ombudsmann Roger Blum weist darauf hin, dass eine gute Journalistin in einem kritischen Interview immer tendenziell eine Gegenposition zu der ihres Gesprächspartners einzunehmen hat. Auch diese Beanstandung konnte Blum nicht unterstützen.
3. Wirbel um «No Billag»
Die No-Billag-Initiative war für SRF ein schwieriges Thema. Als Medienhaus mit öffentlichem Auftrag informieren sie die Bevölkerung über politisch relevante Themen. Hier ging es jedoch um eine Initiative, welche die SRG in sehr grossem Masse betraf. Da ist es nachvollziehbar, dass die SRF-Beiträge dazu doppelt kritisch beäugt worden sind.
Von sechs Beanstandungen konnte Ombudsmann Roger Blum drei nicht unterstützen (Fälle 5234, 5295 und 5301). In zwei Fällen stützte Blum einen von fünf Kritikpunkten (Fälle 5243, 5297), in einem Fall einen von vier Kritikpunkten (Fall 5235).
4. Versehentliche Werbung
Bei «SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» vom 16. Februar 2018 spricht Nik Hartmann und hält gleichzeitig seine privaten Touren-Ski in der Hand. Dabei ist das Logo der Marke deutlich zu sehen. Klar ist: Es gab kein verstecktes Sponsoring der Sendung durch die betreffende Skimarke. Das sichtbare Logo war eine Unachtsamkeit der Redaktion. Trotzdem unterstützt Roger Blum diese Beanstandung.
5.«Kampfbegriff Gender»
In der Beanstandung gegen die Sendung «Sternstunde Religion» vom 21. Januar 2018 wurde die Wortwahl der Gäste mehrfach als diskriminierend empfunden. Auch wurden falsche Aussagen bemängelt.
Tatsächliche Falschaussagen hat die Redaktion bereits korrigiert, beziehungsweise sich davon distanziert. Denn «Sternstunde Religion» ist eine Gesprächssendung: Es ist also nicht komplett kontrollierbar, was gesagt wird – und soll auch nicht sein. Roger Blum sieht das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot nicht bemängelt, unterstützt die Beanstandung jedoch teilweise, indem er eine diskriminierende Aussage als solche anerkennt.
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