Beleidigende Beanstandung gegen «Kultur Kompakt»

In der Buchbesprechung in «Kultur Kompakt» vom 14. Dezember 2018 sei zu schnell gesprochen worden, schreibt ein Beanstander. Zudem enthielt die Sendung seiner Meinung nach zu viel Selbstdarstellung. Der Ombudsmann hält diese Vorwürfe für ungerechtfertigt.

In «Kultur Kompakt» wurde auf SRF 2 Kultur am 14. Dezember 2018 eine Rezension zum «Handbuch der Menschenkenntnis. Mutmassungen aus 2500 Jahren» ausgestrahlt. Nach Meinung des Beanstanders erfülle diese Besprechung den Programmauftrag nicht. Diesem nicht weiter ausgeführten Vorwurf widerspricht Sandra Leis, Leiterin a. i. Redaktion Radio Aktualität, deutlich. Die SRG habe den Auftrag, zur «Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie zur Förderung der (...) Schweizer Literatur beizutragen». Mit der Besprechung des Sachbuches eines Schweizer Journalisten und Schriftstellers werde dieser Auftrag eindeutig erfüllt, schreibt Leis.

Sprechtempo als Stilmittel

Weiter störte sich der Beanstander an einer, seiner Meinung nach übertriebenen, Intonation sowie einem viel zu hohen Sprechtempo in «schriftdeutscher Sprache». Auch in Bezug auf die Intonation ist Sandra Leis dezidiert anderer Meinung, wenngleich sie bestätigt, dass die (deutsche) Moderatorin Alice Henkes an zwei Stellen sehr schnell spricht. In beiden Fällen handelt es sich um Aufzählungen. Die Sprechgeschwindigkeit werde bewusst als Stilmittel eingesetzt, um die enorme Bandbreite an Autoren und Themen, die in diesem «Handbuch» erwähnt werden, spürbar werden zu lassen.

Abschliessend weist Leis eine Äusserung im Schreiben des Beanstanders als beleidigend zurück, was Ombudsmann Roger Blum in seinem Schlussbericht mit Nachdruck unterstreicht.

Diskriminierende Beanstandung

Blum weist zudem darauf hin, dass die Beanstandung «extrem diskriminierend» gegenüber Deutschen sei. Frau Henkes spricht perfektes Standarddeutsch und damit eine Sprache, die in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert ist. Die Art zu sprechen, so Blum, sei weiter eine Frage der individuellen Denk- und Artikulationsweise und eine Frage der Sozialisation und keinesfalls eine Frage nationaler Zugehörigkeit.

Keine Unterstützung

Der Ombudsmann weist auch den Vorwurf zurück, dass die SRG den Programmauftrag nicht erfülle. Vielmehr beurteilt er den Beitrag als «klar, fair, transparent» und «ohne jegliche Diskriminierung und Manipulation». Blum kann die Beanstandung in keiner Weise unterstützen.

Zum Schlussbericht 5705

Zum Beitrag «Sternschnuppen – Höhepunkt am Adventshimmel» in «Kultur Kompakt» vom 14. Dezember 2018.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip/SRG.D

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