«Rundschau» berichtete angemessen über das EU-Rahmenabkommen
Ein «Rundschau»-Beitrag über die zähen Verhandlungen der Schweiz mit der EU wurde beanstandet. Gemäss der Beurteilung von Roger Blum ist der Bericht jedoch weder «unlauter» noch «tendenziös», wenngleich der Beanstander dies behauptete.
Der Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU ist eines der ganz grossen politischen Themen dieses Jahres. Die Schweizer Berichterstattung fokussiert schlüssigerweise oft auf die Debatte zwischen den verschiedenen Akteuren in der Schweiz. Mit dem Bericht «Rauer Wind aus Brüssel» wollte die «Rundschau» dezidiert die Sicht der EU auf die zähen Verhandlungen beleuchten.
Der Beanstander wirft SRF vor, «Stimmungsmache» für den Rahmenvertrag zu betreiben. Er bemängelt, dass keine politischen Kreise zu Wort kamen, die sich gegen den InstA-Vertrag (Institutionelles Abkommen) aussprechen. Dass die EU auch von der Schweiz profitiert und nicht nur umgekehrt, sei ebenfalls fälschlicherweise nicht erwähnt worden. Der Bundesrat sei zudem nicht verpflichtet, der «Rundschau» Auskunft zu geben, sagt der Beanstander, nachdem Ignazio Cassis im Beitrag keinen Kommentar abgeben wollte, als ihn eine «Rundschau»-Reporterin auf den Rahmenvertrag ansprach.
Informativer Beitrag
Mario Poletti, Redaktionsleiter der «Rundschau» weist darauf hin, dass es im Bericht nicht um Argumente für oder gegen das Abkommen ging, sondern um den Verlauf der Verhandlungen und die belasteten bilateralen Beziehungen. Daher sei es auch nicht angezeigt gewesen, die politischen Stimmen dafür und dagegen einzuholen. Dass auch die EU an einer intakten und fruchtbaren Beziehung mit der Schweiz interessiert ist, versteht sich gemäss Poletti von selbst: Nicht umsonst drängt die EU auf eine Institutionalisierung der bilateralen Beziehungen – dieses Werben und Drängen der EU war im Beitrag vielfältig dargestellt, von der Charmeoffensive Junckers bis zu den Drohungen Selmayrs.
Eine Regierung sollte informieren
Ombudsmann Roger Blum kommt in seiner eigenen Beurteilung zum Schluss, dass er die Beanstandung nicht unterstützen kann. Der «Rundschau»-Beitrag sei ein «absolut logisch aufgebauter, sauberer Bericht» gewesen, der «in jeder Beziehung transparent und sachgerecht war». Blum betont zudem die Aufgabe des Journalismus. So hat dieser kritische Fragen zu stellen, den Dingen auf den Grund zu gehen, Vertuschtes aufzudecken, über Hintergründe aufzuklären und unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Journalismus muss stören. Nur wenn er alle Kreise stört, erfüllt er seine Funktion. Der Bundesrat kann auf der anderen Seite auch mal ein Interview verweigern. Aber grundsätzlich ist eine Regierung gehalten, das politische Geschehen zu kommentieren und grundsätzlich Auskunft zu geben.
Schlussbericht Ombudsstelle 6005
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