«Rundschau»: Sachgerechter Bericht mit kleinem Makel
Gegen die «Rundschau» vom 26. Februar 2020 ging eine Beanstandung ein. Der Schweizerpsalm – so der Beanstander – sei im Beitrag in die Nähe rechtsextremer Gruppierungen gerückt worden. Die Ombudspersonen sind anderer Meinung.
Sechs Tage nach dem Anschlag eines Rechtsradikalen im deutschen Hanau, bei dem neun Menschen getötet wurden, sendete die «Rundschau» einen Beitrag mit dem Titel «Rechtsextremismus: Die Achse Schweiz-Deutschland». Im Zentrum stand der rechtsextreme Deutsche Nikolai Nerling, der sich selbst in seinen Videoblogs «Der Volkslehrer» nennt und gemäss «Rundschau» einer der «gefährlichsten Figuren in der deutschen Neonazi-Szene» ist. Der in Berlin wohnhafte Nerling fährt immer wieder in die Schweiz. Dort unterhält er Kontakte zur rechten Szene. Im «Rundschau»-Beitrag wird ein Video Nerlings gezeigt, welches eine Reise nach Schwyz dokumentiert. Die Bilder sind mit dem Schweizerpsalm unterlegt.
Saubere Quellenangabe
Beim Beanstander war beim Betrachten des Beitrags der Eindruck entstanden, die «Rundschau»-Redaktion habe die gezeigten Bilder mit dem Schweizerpsalm unterlegt. Dem ist aber nicht so, wie die Redaktion in ihrer Stellungnahme deutlich macht: «Wie es unsere publizistischen Leitlinien vorschreiben, haben wir oben links auf dem Bildschirm die Quelle angegeben: BitChute / Der_Volkslehrer». Dadurch – so argumentiert die «Rundschau»-Redaktion – konnte das Publikum die Bilder richtig einordnen.
Spät, aber deutlich
Die Ombudsstelle folgt im Grundsatz der Argumentation der «Rundschau»-Redaktion. Die Quellenangabe wird im Beitrag sogar mehrmals eingeblendet. Sie wird also keineswegs versteckt, sondern ist deutlich sichtbar. Die Ombudspersonen bemängeln nur, dass die erste Einblendung erst nach einer Sekunde erfolgt. In dieser kurzen Zeit könne daher tatsächlich der Eindruck entstehen, dass die Landeshymne in die Nähe rechtsextremer Gruppierungen gestellt würde. Dies ist jedoch nach Meinung der Ombudsstelle nicht entscheidend.
Fehlende Stringenz
Die Ombudsstelle findet noch einen weiteren kleinen Makel in der Art der Quellenangabe. So wird ein im Beitrag gezeigtes Foto von Mark Seiler, Schweizer mit völkischem Gedankengut, mit «Quelle: Antifa» überschrieben. Die Ombudspersonen kommen zum Schluss, dass es angebracht und auf Anhieb unmissverständlich gewesen wäre, wenn die «Rundschau» auch beim Einblender «BitChute / Der_Volkslehrer» das Wort «Quelle» vorangestellt hätte. Jedoch sei die Unterstellung, die Redaktion habe die Landeshymne bewusst und gezielt in die Nähe rechtsextremer Gruppierungen gerückt, auf keinen Fall zutreffend. Vielmehr habe die «Rundschau» aus aktuellen Gründen transparent und sachgerecht über die rechtsradikale Szene in der Schweiz und die Verbindungen zur deutschen Szene berichtet. Auch sei es dem Publikum immer möglich gewesen, sich eine eigene Meinung zu bilden.
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