Ombudsfall: Tennis-Match bei Federers

Ein Beanstander findet, in der Comedy- und Satiresendung «Zwei am Morge» sei durch das Betreten des Privatgrundstücks von Roger Federer das Gesetz verletzt worden. Die Ombudsstelle verweist auf die klar humoristische Umsetzung der Sendung sowie darauf, dass die Besitzer des Grundstücks ihre Rechte offenbar nicht beschnitten sahen.

In der «Zwei am Morge»-Ausgabe vom 7. März 2020 stand Roger Federer in Abwesenheit im Zentrum. Er ist seit langer Zeit der Wunschgast des Redaktionsteams und bereits mehrfach wurde der Tennisstar in die Sendung eingeladen. Leider blieben alle Anfragen unbeantwortet. Daraufhin entstand die Idee, auf seinem Zürcher Baugrundstück ein «Match for Federer» zu spielen und ihm da eine weitere Einladung in die Sendung zu hinterlassen.

Vorwurf des Hausfriedensbruchs

Der Beanstander bezeichnete dies nun als «Eindringen auf ein Privatgrundstück» und «mutwilligem Einbruch» und beruft sich dabei indirekt auf Art. 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB, worin der Tatbestand des Hausfriedensbruchs umschrieben wird: Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

«Lausbübische Hommage»

Die Redaktion betont in ihrer Stellungnahme, dass bei der Aktion niemand gefährdet, oder auch nur in seiner Arbeit behindert worden sei. Die Aufnahmen hätten an einem Sonntag stattgefunden. Dabei sei kein Verbotsschild auf dem Grundstück missachtet, kein Zaun und keine Absperrung überwunden worden. Sobald sich jemand gestört gefühlt hätte, hätte das Team die Aktion sofort abgebrochen. Die ganze Sendung sei zudem als Hommage an Roger Federer gedacht gewesen. Das Team habe sogar ein Geschenk auf dem Grundstück gelassen, einen Briefkasten mit einer Einladung zu «Zwei am Morge». Das «Match for Federer» passe zum Charakter der Sendung und zu den beiden Moderatoren. Es handle sich um einen Lausbubenstreich und dieser sei jederzeit als solcher zu erkennen gewesen.

Keine Klage

Die Ombudsstelle stützt die Feststellung des Beanstanders, dass die beiden Moderatoren Ramin Yousofzai und Julian Graf zusammen mit zwei weiteren Personen das Grundstück «Federer» unrechtmässig betreten haben. Inwiefern und in welchem Ausmass deren Handlung gegen Art 186 verstösst, kann und muss die Ombudsstelle jedoch nicht beurteilen. Zudem verlangt dies der Beanstander auch nicht. Vielmehr wirft er SRF vor, ihre Vorbildfunktion nicht wahrzunehmen. Es wurde jedoch bereits in der Sendung thematisiert, dass das Betreten des Grundstücks zu einem Problem werden kann. Auf raffinierte Art und Weise werde dieser Umstand gleich in die Sendung integriert. Der humoristische Charakter sei dadurch für das Publikum jederzeit erkennbar. Die vom Beanstander vermutete Gesetzesübertretung sei denn auch vom Publikum nicht als solche eingestuft worden. Auch könne nicht gesagt werden, dass zur Missachtung von Gesetzesbestimmungen aufgerufen worden sei, wie das der Beanstander behauptete.

Und auf juristischer Ebene kommt die Ombudsstelle zum Schluss: «Hätte der Betroffene, nämlich Roger Federer, den Sachverhalt als ‹Hausfriedensbruch› verstanden, hätte er das geltend gemacht und wäre das bekannt geworden». Die Ombudspersonen unterstützen daher die Beanstandung nicht.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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