«DOK» über Gamesucht war sachgerecht

Gegen den «DOK»-Film «Game Over – Im Sog der Computerspielsucht» ging eine Beanstandung ein. Es werde suggeriert, dass alle, die Computerspiele spielen, verwahrlost seien. Die Ombudsstelle differenziert, kann aber die Beanstandung letztlich nicht unterstützen.

Im Zentrum des «DOK»-Films über Gamesucht steht ein gelernter Lebensmitteltechniker, der sich nach massiven Konflikten mit seiner Familie das Spielen von Computerspielen zum alleinigen Lebensinhalt gemacht hatte. Über viele Jahre hinweg sass er in einer abgedunkelten Mansarde und verbrachte bis zu zwanzig Stunden täglich vor dem Bildschirm.

Mit der Hilfe des Sozialamtes und einem Familienplatz im «Projekt Alp» konnte sich der Dreissigjährige aus seiner Spielsucht lösen. Der Weg war und ist lang: Neben körperlichen Beschwerden, die es zu kurieren galt, musste er auch Verhaltens- und Bewegungsregeln neu erlernen. Der Film zeigt, wie fundamentale menschliche Fähigkeiten durch eine derartige Sucht Schaden nehmen können.

Vorwurf der Einseitigkeit

Nach Meinung eines Beanstanders verallgemeinere der Film die problematischen Folgen der Spielsucht. Es werde mehrfach suggeriert, dass «alle, die Computerspiele spielen, körperlich und sozial verwahrlost» seien. Der Beanstander kritisiert zudem den seiner Meinung nach negativen Off-Kommentar zu Beginn des Filmes. Die zuständige Redaktion weist die Vorwürfe jedoch zurück und zitiert den kritisierten Einführungskommentar: «Online-Gamen – ein Volkssport, der alle Rekorde bricht. Auch in der Schweiz sind drei von vier Jugendlichen mehr als eine Stunde täglich am Gamen.» Dieser sei keineswegs negativ konnotiert. Weiter wird die WHO zitiert, die vor kurzem die Gamesucht als Krankheitsbild klassifiziert habe: als das sogenannte «Gaming disorder», zu Deutsch: «Spielstörung». Damit sei klar, dass es im Film nicht um Gamen als Kulturphänomen geht, sondern um die Krankheit. Auch der Titel des Films «Game Over – Im Sog der Computerspielsucht» sei unzweideutig. Der Film zeige ein einfühlsames Porträt eines Einzelfalles und es werde an keiner Stelle suggeriert, dass «Gaming disorder» alle Spieler*innen betreffe.

«Sucht» vs. «Krankheit»

In ihrer Beurteilung der Sendung geht die Ombudsstelle auf die Unterscheidung zwischen den Begriffen «Sucht» und «Krankheit» ein. So sei klar, dass der beschriebene junge Mann ohne Zweifel spielsüchtig sei, während die im Off-Kommentar erwähnte WHO von «Krankheit» spricht. Für diese Begriffswahl wird die Weltgesundheitsorganisation auch kritisiert. Es besteht nämlich die Gefahr, dass «Kinder und Jugendliche unnötig therapiert und als spielesüchtig stigmatisiert würden oder dass übersehen werde, dass exzessives Verhalten unter Umständen durch andere schwerwiegende Krankheiten verursacht werde». Insofern kann die Ombudsstelle die Irritation des Beanstanders nachvollziehen. Seine Kritik sollte sich aber demnach eher gegen die WHO richten und nicht an die «DOK»-Verantwortlichen, die in keiner Art und Weise das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, sondern vielmehr «feinfühlig und äusserst ehrlich die Geschichte» eines (selbst)erklärten gamesüchtigen Mannes erzählt haben. Die Ombudspersonen kommen daher zum Schluss, dass sie die Beanstandung nicht unterstützen können.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

Tags

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Kommentar

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht

Weitere Neuigkeiten