SRF News berichtet transparent

Gegen zwei SRF-Online-Artikel ging eine Beanstandung ein. Kritisiert wurde die Auswahl der zitierten Expert*innen sowie generell fehlende Vielfalt. Die Ombudsstelle vermittelt: Die Redaktion habe gut gearbeitet – bemängelt wird lediglich eine ungeschickte Wortwahl.

Im SRF-News-Artikel «Die Blutspur des rechten Terrors in Deutschland» geht es um die jüngere Geschichte von Anschlägen und Morden mit rechtsradikalen Motiven in Deutschland. Es zeigt sich: Das jüngste Verbrechen, das rassistisch motivierte Attentat in Hanau, ist kein Einzelfall: In Deutschland fordern derartige Taten immer wieder Opfer.

Abweichungen in den offiziellen Statistiken

Im Artikel wird unter anderem auf die unterschiedlichen Statistiken in Bezug auf Verbrechen mit rechtsradikalem Hintergrund hingewiesen. Die Diskrepanz zwischen offiziellen Zahlen des Staates und unabhängigen Recherchen von Journalisten und Stiftungen, wie beispielsweise der Amadeu Antonio Stiftung, sorgt immer wieder für Kritik.

Nach Meinung des Beanstanders fehlte im Artikel die Offenlegung der politischen Ausrichtung der Amadeu Antonio Stiftung (AAS). Weiter kritisiert er generell eine fehlende Vielfalt der Ansichten. Man müsste als Zuschauer davon ausgehen, dass es sich bei Experten um «einigermassen neutrale, weitgehend unbestrittene und auf breiter Basis anerkannte Fachpersonen handelt». Die erwähnte Stiftung AAS sowie deren Geschäftsführer Timo Reinfrank, der im Artikel «Es geht darum, flächendeckend Angst und Schrecken zu verbreiten» interviewt worden ist, seien nach Meinung des Beanstanders jedoch «linksradikal».

Fachliche Expertise

Die Redaktion geht in ihrer Stellungnahme darauf ein, wie die Experten ausgewählt werden, die in einem Artikel zu Wort kommen. Entscheidend sei, ob sie etwas von der Sache verstünden. Sind Personen fachlich legitimiert, sich zu einem bestimmten Sachverhalt zu äussern, dann kommen sie infrage. Da Timo Reinfrank auch von deutschen Medien, etwa dem Deutschlandfunk, zu Fragen des Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus häufig zitiert wird, erfüllt er für die Redaktion dieses Kritierium.

Die Amadeu-Antonio-Stiftung sei im Artikel zudem deshalb nicht als linksradikal bezeichnet worden, weil dies tatsachenwidrig wäre: «Die Stiftung wendet sich gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus. Dies sind fürwahr keine linksradikalen Anliegen. Es sind auch nicht primär oder gar ausschliesslich linke, sondern ebenso liberale und bürgerliche Anliegen», so die Redaktion. Auch Geschäftsführer Reinfrank äussere sich im Interview in keiner Weise radikal.

Transparenz gewährleistet

Die Ombudsstelle kommt in ihrer Beurteilung der Artikel zu einem ähnlichen Schluss. Sie weist darauf hin, dass die Redaktion durch Quellenangaben für die nötige Transparenz gesorgt und insofern journalistisch tadellos gearbeitet hat.

Die Ombudspersonen heben jedoch hervor, dass die Stiftung auch schon Anlass zur Kritik gegeben hätte – ein Umstand, auf den der Beanstander daher auch berechtigterweise hingewiesen habe. Dass die Redaktion die Amadeu Antonio Stiftung im Artikel als «renommiert» bezeichnet hat, bezeichnen die Ombudspersonen daher als «ungeschickt». «Renommiert» bedeute «einen guten Ruf habend», hohes Ansehen geniessend» und «geschätzt sein». Für viele stimme dies. «Renommiert», an dieser Stelle, könne aber auch so etwas wie «Unfehlbarkeit» suggerieren, was aufgrund der offenen Fragen rund um die Stiftung sicher nicht zutreffe. Aufgrund dessen kann die Ombudsstelle die Beanstandung betreffend mangelnder Transparenz (fehlende Offenlegung) nicht unterstützen. Auf den Vorwurf der generell fehlenden Vielfalt geht sie nicht ein, da Beanstandungen «unter Hinweis auf konkrete Verletzungen» zu begründen seien.

Text: SRG.D/lh

Bild: Rechtsradikaler Anschlag in Hanau/Illustration Cleverclip

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