«Tatort»-Beanstandung nicht unterstützt

Ein Beanstander kritisierte den «Tatort» mit dem Titel «Das perfekte Verbrechen». Zur besten Sendezeit seien ohne Vorwarnung «harte Gewaltszenen» gezeigt worden. Die SRG habe damit gegen den Jugendschutz verstossen. Die Ombudsstelle kommt jedoch zu einem anderen Schluss.

Im «Tatort» vom 15. März 2020 ging es um die Tötung einer Studentin. Die Tat scheint in Verbindung mit obskuren Aufnahmeprüfungen für ein Colloquium einer privaten Elite-Hochschule zu stehen. Der Beanstander störte sich einerseits an den expliziten Gewaltszenen zu Beginn der Sendung. Eine vorherige Warnung zum Schutz des jungen Publikums ist nach Meinung des Kritikers eine Pflicht, die im vorliegenden Fall unterlassen worden sei. Der Film suggeriere zudem, dass «solche Verbrechen insbesondere in einem akademischen Milieu passieren können, in welchem die Menschen erst recht die Grenzen des Anstandes und der menschlichen Würde respektieren sollten.»

Der Beanstander bemängelt, dass die Handlung unrealistisch sei und verweist dabei auf seinen eigenen beruflichen Hintergrund als Sicherheitsexperte. Ausserdem ist er der Meinung, dass im Film studentische Verbindungen in eine «diffamierende, gewaltaffine Ecke gestellt» worden seien.

Klarer Einstieg

Die Redaktion weist insbesondere den Vorwurf der fehlenden Vorwarnung explizit zurück. So sei der historische, noch heute verwendete Vorspann der Reihe mit seinen klar als Krimi erkennbaren Bildern und der legendären Filmmusik, die Spannung ankündigt, bereits ein mehr als deutlicher Einstieg.

Unterschiedliche Grenzwerte

Die Redaktion weist weiter darauf hin, dass der «Tatort» – ob nun von SRF oder der ARD respektive dem ORF produziert –in allen drei Ländern hinsichtlich des Jugendschutzes für Zuschauende ab 12 Jahren freigegeben sein muss. Bei den deutschen und österreichischen Folgen orientiere sich SRF an den Altersfreigaben der ARD und ihrer internen Jugendschutzkontrolle. Eine Freigabe ab 12 Jahren erfordert bei einer Ausstrahlung in der Primetime ab 20 Uhr im Programm von SRF keine zusätzlichen Massnahmen. Die Redaktion räumt ein, dass jeder Mensch unterschiedliche Grenzwerte bezüglich der Darstellung von Gewalt in den Medien hat – Gewalt gehöre aber grundsätzlich zum Krimi und zu Krimiverfilmungen dazu.

Die «Tatort»-Reihe habe in über tausend Folgen schon fast alle Gesellschaftsschichten, Berufe oder Organisationen in den Mittelpunkt eines Falls gestellt. Dass sich Vertreter*innen solcher Berufe jeweils persönlich betroffen fühlen können, sei sicher nachvollziehbar, könne aber nicht relevanter Gegenstand einer inhaltlichen Beanstandung sein.

«Tatort» genügt den Vorgaben

Die Ombudspersonen halten den Vorspann des «Tatorts» wie die Redaktion für einen hinreichenden Hinweis auf mögliche Gewaltdarstellungen. Weiter verweisen sie in ihrer Beurteilung des Falles auf die weit verbreiteten Kriterien der freiwilligen Selbstkontrolle des Fernsehens (FSF) und der freiwilligen Selbstkontrolle des Films (FSK) und zitieren die Bedingungen, unter denen eine Sendung ab 12 Jahren und ab 20 Uhr gezeigt werden darf: «Deutlich inszenierte Gewalt- und Kampfhandlungen, intensivere Bedrohungsszenarien oder Opferbilder sind so zurückzunehmen, dass jüngere Kinder durch diese Szenen nicht nachhaltig geängstigt werden.» Bei Kampfhandlungen mit Fäusten heisse dies – so die Ombudspersonen – dass das eigentliche Zuschlagen in der Kameraeinstellung nah nicht im Bild gezeigt wird, dass Blut zwar vorkommen darf, aber bei spritzendem Blut die Wunde nicht unmittelbar sichtbar sein darf. Die Gewaltdarstellungen im beanstandeten «Tatort» entsprechen diesen Bedingungen, weshalb die Ombudsstelle die Beanstandung nicht unterstützen kann.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

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