Wenn ein Titel zum Hauptstreitpunkt wird

Gegen einen «Tagesschau»-Bericht zur Begrenzungsinitiative gingen mehrere Beanstandungen ein. Die inhaltliche Berichterstattung, so die Ombudsstelle, sei nicht zu kritisieren. Hingegen sei die Bezeichnung «Initiative gegen die Personenfreizügigkeit» unglücklich.

Am 26. Juni 2020 berichtete die «Tagesschau» in der Hauptausgabe über die Volksinitiative mit dem Titel «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)». Über die Vorlage wird am 27. September 2020 abgestimmt.

Der Beanstander stört sich insbesondere an der Formulierung «Initiative gegen Personenfreizügigkeit», die im Beitrag verwendet wird. Diese Bezeichnung sei nicht korrekt. Ausserdem richte sich die Initiative nicht gegen die Personenfreizügigkeit, sondern gegen die unbegrenzte Zuwanderung. Die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union sei lediglich «ultima ratio». Auch das von Initiativgegnern angeführte Argument, dass die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU bei einer Annahme der Vorlage wegfallen würden, sei falsch. Dies würde – nach Meinung des einen Beanstanders – nur unter Zustimmung aller EU-Länder geschehen.

Aus Sicht der Redaktion nicht wertend

Die Redaktion begründet die Wahl des Titels «Initiative gegen Personenfreizügigkeit» damit, dass er klarer sei als «Begrenzungsinitiative». Es sei kein wertender Titel und bringe das Anliegen der Initiant*innen auf den Punkt. Weiter weist die Redaktion darauf hin, dass sie nicht verpflichtet ist, die Namen von Initiativen im Wortlaut zu übernehmen.

Titel als politisches Programm

Die Ombudspersonen kommen im Zusammenhang mit der durch SRF verwendeten Bezeichnung zu einem anderen Schluss. Zwar ist es richtig, dass die Redaktion nicht verpflichtet ist, den Titel im Wortlaut zu übernehmen – schon verschiedentlich wurden Initiativ-Titel in der Vergangenheit verkürzt. In diesem Fall aber enthalte die offizielle Bezeichnung der Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» schon eine Verkürzung und brauche deshalb nicht noch eine andere. Die SRF-Bezeichnung «Initiative gegen die Personenfreizügigkeit» sei inhaltlich zwar korrekt. Nachdem schon ein gängiger Verkürzungstitel bestehe, sei es aber unglücklich, «Initiative gegen die Personenfreizügigkeit» zu verwenden. Dies könne im Kontext nämlich als politische Wertung aufgefasst werden. Im Wissen, dass sie keine Weisungsbefugnis hat, plädiert die Ombudsstelle für die generelle Verwendung der Bezeichnung «Begrenzungsinitiative».

Ausgewogenheit im Gesamtprogramm

Abgesehen davon folgt die Ombudsstelle der Argumentation der Redaktion im Grundsatz. Sie betont, dass SRF gesetzlich verpflichtet sei, bei diesen Vorlagen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck zu bringen. Die Formulierung «In der Gesamtheit ihrer Sendungen» erlaube dabei ausdrücklich, dass in der einzelnen Sendung fokussiert über ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Aspekt einer Vorlage berichtet werden dürfe, ohne dass die Vorlage dabei jedes Mal im Detail und umfassend dargestellt werden müsse. Wenn also in der beanstandeten Sendung nicht alle Teilaspekte der Initiative und ihrer möglichen Folgen beleuchtet und besprochen werden, so sei dies kein Verstoss gegen die Ausgewogenheit und das Vielfaltsgebot.

Ausserdem hebt die Ombudsstelle hervor, dass es sehr wohl Anliegen der Initiant*innen der Begrenzungsinitiative sei, dass das System der Personenfreizügigkeit abgeschafft werden soll. Und wenn dieses System abgeschafft würde, so sieht das Abkommen vor, dass die übrigen Abkommen der Bilateralen I sechs Monate nach Erhalt der Mitteilung der Kündigung automatisch ausser Kraft treten (also ohne Beschluss der EU-Staaten). Insgesamt kommt die Ombudsstelle daher zum Schluss, die Beanstandung nicht zu unterstützen.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

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