«Deville» hat keine Abstimmungswerbung betrieben

Gegen die Sendung «Deville» ging eine Beanstandung ein. Die Satiresendung habe in einer Parodie des SVP-Abstimmungsvideos zur Begrenzungsinitiative Werbung für die Ablehnung derselben gemacht. Die Ombudsstelle kommt jedoch zu einem anderen Schluss.

Das Satiremagazin «Deville» veröffentlichte am 19. und 20. August auf Instagram und Facebook die Parodie auf ein bekanntes Video der SVP zur Begrenzungsinitiative, über die am 27. September 2020 abgestimmt worden ist. Dabei wurden die Bilder des Originalvideos übernommen, die Tonspur aber neu verfasst.

Politische Positionierung

Gegen dieses Video ging nun eine Beanstandung ein. Der Kritiker stört sich insbesondere am Slogan «JA zu mehr Ahmeds und Fatimas in der Schweiz. Wir brauchen sie.», der am Ende des Clips eingeblendet wird. Damit ist seiner Meinung nach Abstimmungswerbung gegen die Begrenzungsinitiative betrieben worden. Im Originalvideo war am Schluss der Slogan «JA zur massvollen Zuwanderung» zu sehen gewesen.
Der Kritiker ist der Meinung, dass der Beitrag «gerade noch als unabhängige Satire» durchgegangen wäre, wenn man ihn in der regulären Sendung ausgestrahlt hätte. Da er jedoch als Facebook-Beitrag veröffentlicht worden ist, sei dies ganz klar eine Positionierung gegen die Begrenzungsinitiative.

Klare Kennzeichnung

In der Stellungnahme betont die Redaktion, dass es aus programmrechtlicher Sicht zentral sei, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist. Dies sei bei «Deville» der Fall. Auch im beanstandeten Video werde durch das immer sichtbare «Deville»-Logo deutlich gemacht, dass es sich hierbei um einen satirischen Beitrag handelt. Daher spielt es nach Meinung der Redaktion auch keine Rolle, ob das Video im Rahmen einer Sendung oder in den sozialen Medien veröffentlicht wird. Zudem gehören zwei der drei Kanäle, auf denen die Parodie veröffentlicht wurde, zu «Deville». Der dritte Kanal, «SRF Comedy», ist ein Comedy- und Satire-Kanal, auf dem diverse Comedy- und Satireinhalte von SRF veröffentlicht werden. Auch da ist der Schriftzug «Deville» jederzeit zu erkennen.

Auch der Slogan am Ende ist nach Meinung der Redaktion klar als Satire erkennbar und beziehe sich ausserdem auf die Aussagen im Video. Das Mädchen sagt, dass es gerne mit Ahmet und Fatima eine Zigarette rauchen würde.

Im Original schon satirisch

Auch die Ombudsstelle hat sich das Video genau angeschaut. Sie weist darauf hin, dass das Original der SVP vor allem in den sozialen Medien grosse Beachtung fand und zudem heftig kommentiert wurde. Dies lag nach Meinung der Ombudsstelle daran, dass im Video ein etwa 13-jähriges Mädchen zugespitzt und klischeehaft «ihre» Sicht der Schweiz darstellt. Das Video wirkt auch im Original durch die starken Kontraste von Natur und Obdachlosen sowie markigen Worten und der Kinderstimme bereits «satirisch», so die Ombudsstelle. Das Video provoziere. Und wer provoziert, dürfe sich nicht wundern, wenn er anschliessend in einem Satireformat selbst zum Thema wird. Es liege auf der Hand, dass «Deville» sich dann derselben Methode bedient und eine «Umkehrfassung» kreiert. Und wenn am Ende auch der Slogan abgeändert wird, dann ist dies nach Auffassung der Ombudspersonen nur konsequent.

So sehen die Ombudspersonen im Clip keine Werbung gegen die Begrenzungsinitiative, sondern eher eine satirische Auseinandersetzung mit dem SVP-Video im Rahmen der formalen Gepflogenheiten. Und in der Satire sei Politik, unabhängig von der Ausrichtung, immer ein Thema. Daher kommt die Ombudsstelle zum Schluss, dass keine Verstösse gegen Art.4 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG vorliegen.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/lh

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