Konzernverantwortungsinitiative: Weniger Beanstandungen als erwartet

Über die Konzernverantwortungsinitiative wird heftig diskutiert. Dementsprechend sind auch einige Beanstandungen gegen die SRF-Berichterstattung eingegangen – angefangen beim Titel der Initiative über den Zusammenhang mit dem in den Schweizer Kinos laufenden Film «Dark Water» bis hin zur visuellen Hinterlegung bei den Anmoderationen einzelner Sendungen.

Die Konzernverantwortungsinitiative, über die am 29. November abgestimmt wird, wirft hohe Wellen. Die Ombudsstelle hätte erwartet, dass entsprechend viele Beanstandungen eingehen. Dass dem nicht so ist, hat zum einen wohl mit dem äusserst komplexen und teilweise juristisch schwer verständlichen Inhalt zu tun; zum anderen aber auch mit der sorgfältigen und ausgewogenen Berichterstattung durch SRF. Keine der eingegangenen Beanstandungen verstossen gegen das Radio- und Fernsehgesetz. Anders als bei der «Corona»-Berichterstattung, bei der die Kritik teilweise sehr schwer nachvollziehbar ist, sieht das bei der Berichterstattung über die KVI anders aus. Die Argumente der Beanstanderinnen und Beanstander waren (teilweise) klug.

Zu Recht rezensiert

So wurde beispielsweise beanstandet, dass in der Hauptausgabe der «Tagesschau» über den Film «Dark Water» berichtet worden ist. Dabei geht es um Verfehlungen des US-Konzerns Du Pont. Dass dabei rasch an die KVI gedacht wird, ist nachvollziehbar. Nur hat SRF nicht darüber berichtet, weil genau diese Assoziation erweckt werden wollte, sondern schlicht und einfach aus dem Grund, dass der Film am 15. Oktober in die Schweizer Kinos kam. Da der Kinofilm «Dark Water» in anderen Ländern bereits viel Beachtung fand, hat SRF nach Meinung der Ombudsstelle den Film zu recht rezensiert (Dossier 7008).

Verwendung des Logos

In einer weiteren Beanstandung wurde kritisiert, dass die Fahne der KVI-Initianten, die vor allem in den Städten viele Hausmauern ziert, auffallend häufig bei der Anmoderation zu Informationssendungen gezeigt wird. Das ist richtig. Nur handelt es sich bei der Abstimmungsvorlage eben um eine Initiative und ist es deshalb naheliegend, dass deren Logo bei der Berichterstattung gezeigt wird. Das mag tatsächlich als «Gratiswerbung» interpretiert werden, wie der Beanstander kritisiert. Unsachgemäss ist dies aber nicht (Dossier 7020). Im Übrigen wird auch das Logo der Gegner verwendet – vor allem dann, wenn die Argumente der Gegner in den Fokus gerückt werden.

SRF folgt bundesrätlicher Bezeichnung

Mehrmals beanstandet wurde die Bezeichnung der Initiative als «Konzernverantwortungsinitiative». Dieser Begriff komme im Initiativtext nie vor. Korrekt heisse die Initiative «Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt». Anders als bei der Bezeichnung «Initiative gegen die Personenfreizügigkeit», welches das öffentliche Fernsehen die «Begrenzungsinitiative» nannte (obwohl die Ombudsstelle befand, das dies einer politischen Einflussnahme entsprach), spricht selbst der Bundesrat von der «Konzernverantwortungsinitiative» und nicht von der «Unternehmensinitiative». Es kann SRF nicht vorgeworfen werden, diese «offizialisierte» Bezeichnung zu verwenden (stellvertretend für mehrere Beanstandungen Dossier 7048).

Text: SRG.D/Ombudsstelle

Bild: Illustration Cleverclip

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