«Kassensturz»: Ausgewogener Trockenmauer-Bericht
Gegen den «Kassensturz»-Beitrag «Behördenärger bei der Gartengestaltung» ging eine Beanstandung ein. Der Bericht stelle Gemeinde und Kanton in ein schlechtes Licht. Die Redaktion nimmt dazu Stellung und die Ombudsstelle vermittelt.
«Kassensturz» sendete am 20. Oktober 2020 einen Beitrag über einen Konflikt zwischen Privatpersonen und Behörden. Rebecca und Silas Wüthrich hatten viel Geld investiert, um ihren Garten naturnah umzugestalten. Unter anderem bauten sie eine Trockensteinmauer, um den rutschenden Hang aufzuhalten und Kleintieren Unterschlupf zu bieten. Die Wüthrichs waren nach einer Internetrecherche davon ausgegangen, dass für ihr Vorhaben keine behördliche Bewilligung benötigt werde. Die Gemeinde verlangte für die Umgestaltung jedoch eine Baueingabe.
«Böse» Behörden
Im Beitrag würden nun Gemeinde und Kanton als «die Bösen» dargestellt, findet ein Beanstander. Gleichzeitig entstehe der Eindruck, dass im Namen der Umwelt/Biodiversität alles erlaubt sei, wenn man sich bemüht und dafür Geld in die Hand genommen habe. Dabei habe sich das Paar schlecht informiert – die gebaute Trockensteinmauer befinde sich ausserhalb der Bauzone. Diesem Umstand sei im Beitrag zu wenig Beachtung geschenkt worden. Stattdessen findet der Kritiker, dass die Redaktion ihre eigene Meinung als objektive Wahrheit verkauft habe.
Transparente Darstellung
Zu Beginn ihrer Stellungnahme betont die Redaktion, dass der «Kassensturz» grundsätzlich aus der Sicht von Betroffenen berichte. Daher sei der Bericht über den Bau der Trockensteinmauer und seiner Folgen aus der Perspektive des porträtierten Paares produziert worden. Der Bericht zeige transparent auf, dass sich die Wüthrichs auf der Webseite der zuständigen Behörden informiert hätten. Allerdings hätten sie fälschlicherweise angenommen, der Bau der Mauer sei nicht bewilligungspflichtig. Dabei habe der «Kassensturz» auch deutlich gemacht, dass die Trockensteinmauer in der Landwirtschaftszone, also nicht in der Bauzone liege. Weiter handle es sich um ein Verfahren, das zum Zeitpunkt der Ausstrahlung des Beitrags noch nicht abgeschlossen war. Das Eigentümerpaar habe also darauf hoffen dürfen, dass die Mauer aufgrund des ökologischen Mehrwerts stehen bleiben kann.
Einzelfall einordnen
Im Beitrag wurde die Frage aufgeworfen, ob – in Anbetracht sinkender Biodiversität – Bauvorhaben mit ökologischem Mehrwehrt von den Behörden nicht stärker gefördert werden sollten. Die Redaktion betont, dass hier nicht die eigene Meinung wiedergegeben werde, sondern vielmehr Forderungen vonseiten des Naturschutzes. Der «Kassensturz» habe dadurch den Einzelfall in einen grösseren Kontext eingeordnet.
Auch dem Vorwurf, die Behörden in ein schlechtes Licht gerückt zu haben, widerspricht die Redaktion deutlich. Der Beitrag habe die Behörden korrekt zitiert und die Bedeutung bestehender Gesetze nicht kleingeredet, sondern explizit angemahnt.
Ausgewogener Beitrag
In ihrer Beurteilung des Dossiers hält die Ombudsstelle fest, dass der «Kassensturz» in erster Linie Konsument*innen anspreche und deshalb dieser Fokus stark gewichtet werde. Im vorliegenden Fall habe die Redaktion aber auch die Sicht der Gegenseite sehr wohl berücksichtigt. Die Haltung der Behörden sei verschiedentlich thematisiert und keineswegs schlechtgeredet worden. Es sei deutlich gemacht worden, dass die Regelungen bezüglich des Baus von Trockensteinmauern unterschiedlich seien und dass es im Normalfall eine Bewilligung brauche. Die beanstandete Sendung habe fair und ausgewogen gezeigt, dass die behördlichen Bestimmungen und das Interesse der Naturschützer nicht deckungsgleich sind und damit gerechnet werden muss, dass der Entscheid zu Ungunsten der Konsumenten ausfallen werde.
Das Publikum sei nicht einseitig informiert worden und konnte sich durchaus eine eigene Meinung bilden. Daher kommen die Ombudspersonen zum Schluss, dass sie die Beanstandung nicht unterstützen können.
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