Ombudsleute stützen «Deville»-Video «Ischgliich»

Das «Deville»-Video «Ischgliich» ist die satirische Antwort auf die Haltung von Bundesrat und Tourismusbranche Ende November 2020, die Schweizer Skigebiete über die Festtage offen zu lassen. Ein Beanstander findet den Vergleich mit dem österreichischen Ferienort Ischgl deplatziert. Zudem stört er sich an makaberen Szenen im Video. Die Ombudsleute sehen keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz und können die Beanstandung nicht unterstützen.

Unsere Landesregierung gebe sich Mühe, dass der Skitourismus mit Schutzkonzept stattfinden könne, findet der Beanstander und moniert, das «Ischgliich»-Video ziehe diese Bemühungen in den Dreck. Zudem stört er sich an den im Video eingeblendeten Grabsteinen und dass das Video mit öffentlichen Geldern finanziert wurde.

Die Ombudsleute geben zu bedenken, dass Satire eine besondere Form der Meinungsäusserung ist. Sie spiele mit der Wirklichkeit, verfremde und parodiere, spitze zu, banalisiere, brüskiere und verlache. Zentral sei, dass das Publikum den satirischen Charakter klar erkennen könne, was beim beanstandeten Video der Fall sei.

Legitimer Vergleich

In der Woche vom 29. November 2020 gab es eine «heisse Debatte» im In- und Ausland darüber, ob Skifahren in diesem Winter überhaupt möglich sei, rufen die Ombudsleute in Erinnerung. Es ging um verantwortungsvolles Handeln von Regierungen und Behörden. Während in Italien zum Beispiel Skipisten schon geschlossen waren, gab es bei uns Bilder von vollen Gondeln und gedrängtem Anstehen.

Der Österreichische Skiort Ischgl galt im letzten Winter als «Corona»-Hotspot. Dominic Deville fragte in seiner Sendung, ob das nächste «Ischgl» vielleicht in der Schweiz liege. Das Video «Ischgliich» zeige, wie einfach es ist, dies zu schaffen, kommen die Ombudsleute zum Schluss: «Deplatziert ist der Vergleich deshalb nicht. Alle Bemühungen des Bundesrates sind vergebens und kontraproduktiv, sollte die ‹Ischgliich›-Mentalität zum Motto dieses Winters werden». Die Ombudsleute können deshalb keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz feststellen.

Text: SRG.D/dl

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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