«Advent, Advent»: Mit Gewalt muss man rechnen

Gegen die Krimiparodie «Advent, Advent» vom 12. Dezember 2020 ging eine Beanstandung ein. Die Sendung sei gewaltverharmlosend, findet der Beanstander. Die Ombudsstelle kontextualisiert die Gewaltdarstellung.

«Advent, Advent» ist eine weihnachtliche Krimiparodie, die im letzten Dezember ausgestrahlt wurde. Im Zentrum der Serie steht die tablettenabhängige Dorfpolizistin Nico Halter, die kein gutes Verhältnis zur Weihnachtszeit hat. Normalerweise verbringt sie diese deshalb fernab in Indien. Ihre Reisepläne werden jedoch von einem Todesfall auf dem Weihnachtsmarkt durchkreuzt. Dadurch wird sie gezwungen, sich ihrem persönlichen Trauma zu stellen.

Gewalt versteckt hinter irreführendem Titel?

«Ich sehe keinerlei Notwendigkeit, einen Menschen in einen Shredder zu stecken», schreibt der Beanstander. Man solle diese Gewaltverharmlosung nicht hinter dem aus seiner Sicht irreführenden Titel «Advent» verstecken.

Mit Verbrechen muss man rechnen

Die Ombudsstelle hat sich mit der Kritik an «Advent, Advent» befasst und auf eine Stellungnahme der Redaktion verzichtet.
Bereits die Bezeichnung «Krimiparodie» mache deutlich, dass bei «Advent, Advent» mit Gewalt und Verbrechen gerechnet werden muss. Und «Parodie» verspreche eine verzerrende oder verspottende Nachahmung von etwas Bekanntem. In einer Parodie werde die Form des Originals (in diesem Fall die Form einer Kriminalgeschichte) beibehalten, der Inhalt aber auf eine komische Wirkung hin verändert oder umgekehrt

Die Frage der Notwendigkeit gilt immer

In der beanstandeten Folge 3 der Staffel 1, «O Tannenbaum» muss Nico beim örtlichen Christbaumverkäufer im familiären Umfeld ein mögliches Verbrechen aufklären. Die Mutter der Familie steckt kopfüber im Schredder, nur die Beine ragen noch heraus. Die Ombudsstelle kann durchaus nachvollziehen, dass der Beanstander keinerlei Notwendigkeit sieht, einen Menschen in einen Schredder zu stecken. Allerdings stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit bei jedem (inszenierten) Tötungsdelikt, beziehungsweise bei jedem Krimi. Der Schredder sei eher eine ungewöhnliche Tatwaffe, dürfe aber als «Option» bei einem Krimi doch nicht überraschen, schreibt die Ombudsstelle weiter.

Die Qualitäten des «Advent»

In Bezug auf den kritisierten Titel der Serie schreibt die Ombudsstelle, dass sich «Advent, Advent» in erster Linie örtlicher und inhaltlich symbolträchtiger Eigenheiten der vorweihnachtlichen Zeit bediene, wie etwa der Weihnachtsmarkt, Schneeengel, Christbaumverkauf, Guetzli backen, und diese parodiere. Dass sich der Beanstander unter «Advent» eine besinnliche stille Zeit vorstellt, ist für die Ombudspersonen ebenfalls nachvollziehbar. Sie weisen jedoch darauf hin, dass der Begriff seit Jahren auch einen stark kommerziellen Charakter habe und in diesem Zusammenhang umgangssprachlich und ohne religiöse Verbindung die vier Wochen vor Weihnachten bezeichne. Die Ombudsstelle kann daher die Beanstandung nicht unterstützen.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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