Ombudsstelle stützt «Puls»-Bericht zu Vitamin D

Gegen zwei Ausgaben des Gesundheitsmagazins «Puls» gingen zwei Beanstandungen ein. Es sei einseitig negativ über die Wirkung von Vitamin D berichtet worden. Die Redaktion und die Ombudsstelle zeigen auf, wie es um den Nachweis dieser Wirkung steht.

Die Sendung «Puls» beschäftigte sich sowohl am 25. Januar als auch am 8. Februar 2021 mit dem Thema «Vitamin D». In der ersten Sendung lag der Schwerpunkt auf der generalpräventiven Wirkung von Vitamin D, die gemäss neueren grossen Metaanalysen skeptischer beurteilt wird. In der zweiten Sendung lag der Fokus spezifisch auf der Frage, ob Vitamin D vor schweren Covid-19-Erkrankungen schützt und präventiv noch breiter abgegeben werden sollte.

Unausgewogene Darstellung?

Einer der Beanstander störte sich insbesondere an einer Aussage von Corona-Task-Force-Mitglied, Dr. med. Felix Huber, der darauf hinwies, dass Vitamin D weder vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt noch den Verlauf einer Erkrankung positiv beeinflusst. «Es nützt schlichtweg einfach nicht», so der Experte in der Sendung vom 8. Februar 2021. Nach Meinung des Beanstanders sei dies «eine unwissenschaftliche, unsachgerechte und unausgewogene Darstellung der Bedeutung von Vitamin D». In Zeiten einer Pandemie sei der richtige Vitamin-D-Spiegel einer Person unter Umständen der Unterschied zwischen Leben und Tod, weshalb er eine Richtigstellung verlangt. Der Beanstander ist selber Arzt und wird in der Sendung vom 8. Februar zitiert. Er beruft sich auf Studien, die seiner Meinung nach, den Zusammenhang zwischen Vitamin D und Corona beweisen. Diese sind jedoch nach Aussage von Dr. med. Felix Huber unsauber ausgeführt worden und die Ergebnisse daher unbrauchbar.

Auch die zweite Beanstanderin hält die Berichterstattung von «Puls» für einseitig, beziehungsweise für teilweise falsch. Es sei nicht erwiesen, dass Vitamin D bei Corona nichts nütze. Sie bezeichnet daher das Vorgehen von SRF als «grob fahrlässig».

Breiter Konsens zur Wirksamkeit

Nach Aussage der Redaktion sollte in den Sendungen gezeigt werden, dass der Nutzen von Vitamin D bei Covid-19 kontrovers eingeschätzt wird und namhafte Fachpersonen davon ausgehen, dass die Wirksamkeit nicht genügend bewiesen ist. Ziel der Sendungen war es, dem Publikum die Kontroverse aufzuzeigen und die besten Argumente der beiden Seiten einzufangen und einzuordnen. Dies sei ausgeglichen gemacht worden. So wurde beispielsweise eine SVP-Nationalrätin gezeigt, die forderte, flächendeckend Vitamin D zu propagieren. In beiden Sendungen sei zudem mehrfach darauf hingewiesen worden, dass eine Vitamin-D-Supplementierung für Risikogruppen weiterhin sinnvoll sei und dass über deren Wirkung ein breiter Konsens in Fachkreisen besteht.

Kritik nicht nachvollziehbar

Auch die Ombudsstelle kommt in ihrer Beurteilung der Sendung zum Schluss, dass in den beanstandeten Sendungen weder fahrlässig noch einseitig berichtet worden sei. In beiden Ausgaben seien die Gesundheitsexperten beider «Lager» ausgiebig zu Wort gekommen. Die Frage, ob eine Vitamin-D-Prophylaxe empfehlenswert ist, wurde nicht verneint. Vielmehr wurde gesagt, dass innerhalb der nächsten Monate neue Erkenntnisse vorliegen würden. Dies sei nicht gleichbedeutend mit der Aussage, Vitamin D sei erwiesenermassen grundsätzlich wirkungslos. Insofern ist die Kritik der Beanstanderin für die Ombudsstelle nicht nachvollziehbar, zumal in der Sendung wiederholt deutlich wird, dass Vitamin D weiterhin verabreicht wird.

Meinungsbildung möglich

Auch die Kritik an den Aussagen Felix Hubers hält die Ombudsstelle für unbegründet. Es sei für das Publikum jederzeit klar, dass hier zwei sich widersprechende Positionen formuliert werden. Beide Seiten kommen nach Ansicht der Ombudspersonen ausreichend zu Wort, weshalb sie keine der Beanstandungen unterstützen können.

Text: SRG.D/lh

Bild: Illustration Cleverclip

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