Sachgerechte «Rundschau» zum Wolf
Der «Rundschau»-Beitrag zum Wolf in der Schweiz sei tendenziös und stelle den Wolf als Bestie dar, findet ein Beanstander. Die Ombudsstelle kann jedoch keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz feststellen.
Die «Rundschau» sendete am 3. Februar 2021 den Beitrag «Achtung Wolf: Wo die Nerven blank liegen». Dabei stand die wachsende Wolfspopulation in der Schweiz, insbesondere im Kanton Graubünden im Zentrum. Am Beispiel eines Landwirtes, der mit seinem Vieh im Revier eines Wolfsrudels lebt, wurde die Problematik des Zusammenlebens Wolf-Mensch im Berggebiet gezeigt.
Böse Bestie Wolf?
Der Beanstander bezeichnet den Beitrag insgesamt als «unausgewogen, unwissenschaftlich und boulevardesk». Aus Sicht des Kritikers habe die «Rundschau» den Wolf als böse Bestie dargestellt und Emotionen geschürt. So sei es keine Sensation, dass ein Wolf – wie im Beitrag gezeigt – ein Kalb oder einen Esel reisse, da diese Tiere zum Beuteschema des Wolfes gehören.
Insbesondere stört sich der Beanstander an der Formulierung, dass sich der Wolf im Kanton Graubünden «wohl zu wohl» fühle. Dies impliziere, dass der Wolf als bewusst handelnder Akteur den Kanton schikanieren würde. Gleichzeitig würden die gerissenen (Nutz-)Tiere stark emotionalisiert dargestellt, während dem Wolf im Bericht keine Empathie zugestanden werde.
Sachgerecht, nicht boulevardesk
Die Redaktion kann die Sicht des Beanstanders nicht nachvollziehen, da aus ihrer Sicht sachgerecht und nicht boulevardesk berichtet worden sei. Die Moderation habe die hitzigen (politischen) Diskussionen erwähnt, die zuletzt im Rahmen des Jagdgesetzes stattgefunden haben. Ebenso sei auf die Entwicklung der Wolfspopulation sowie die Probleme, die sich daraus ergäben, hingewiesen worden. (Angriff auf Grossvieh, Warnung des Bündner Jagdinspektors). All diese Punkte seien sachgerecht dargestellt worden.
Einschätzung – kein Fakt
Die pointierte Formulierung «wohl zu wohl» spiele auf die Tatsache an, dass der Kanton Graubünden in den letzten Jahren mehrere Regulierungsgesuche an den Bund gerichtet hat. Der Ausdruck «zu wohl» nehme somit die Perspektive der Bündner Regierung ein, die Formulierung «wohl zu wohl» signalisiere aber gleichzeitig auch, dass es sich hier um eine Einschätzung handelt – nicht um einen Fakt. Auch hier sieht die Redaktion keinen Verstoss gegen programmrechtliche Bestimmungen.
Die Redaktion wollte im Beitrag Sorgen und Ängste der beiden Hofbetreiber zeigen. Das habe nichts mit Spektakel und Ängste schüren zu tun. Es sei darum gegangen, die Sichtweise derjenigen zu zeigen, die in den Bergen im Kontakt mit der wachsenden Wolfspopulation leben. Denn diese stelle gerade Nutzviehhalter vor neue Herausforderungen.
Neue Entwicklung
Der Redaktion ist bewusst, dass Kälber und Esel zum Beuteschema des Wolfes gehören. Dies werde im Beitrag auch nicht in Abrede gestellt. Dass nun tatsächlich Kälber und ein Esel gerissen worden sind, sei jedoch neu im Kanton Graubünden. Denn wenn sich Wölfe in Graubünden weiter auf Grossvieh spezialisieren würden, wäre das Zusammenleben der Wölfe mit der Landbevölkerung mit Sicherheit weit komplizierter als heute.
Relevanter Beitrag
Zu Beginn ihrer Beurteilung des beanstandeten Beitrags verweist die Ombudsstelle auf die Relevanz des Themas. Einerseits habe sich die Anzahl Wölfe im Graubünden innerhalb weniger Jahre verdoppelt, andererseits verweisen die Ombudspersonen auf die im letzten Jahr nur knapp abgelehnte Revision des Jagdgesetzes. Eine Annahme dieser Vorlage hätte die Kantone dazu ermächtigt, Tiere wie den Wolf eigenständig und vorsorglich zum Abschuss freizugeben.
Respektierter Wolf
Der Wolf sei im «Rundschau»-Beitrag keineswegs als Bestie dargestellt worden, sondern als Raubtier, dass im Zusammenleben mit dem Menschen zur Herausforderung werde, schreiben die Ombudspersonen weiter. Auch widersprechen sie der Kritik des Beanstanders, wonach dem Wolf im Beitrag keine Empathie entgegengebracht werde. Sie weisen darauf hin, dass die Ansiedlung des Wolfs von niemandem in Frage gestellt und der Wolf als Wildtier respektiert werde.
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