«Grinsen» als Ausdruck deplatziert

Gegen den «Tagesschau»-Beitrag «Abstimmung: Initiative zum Verhüllungsverbot wird angenommen» ist eine Beanstandung eingegangen, weil die Freude der Initianten mit «Grinsen» bezeichnet wurde.

Der beanstandete Beitrag der «Tagesschau» vom 7. März 2021 widmete sich den Befürworter:innen des Verhüllungsverbots. Verschiedene von ihnen kamen zu Wort und äusserten sich positiv über den Ausgang der Abstimmung. Sie brachten verschiedene Argumente vor, die aus ihrer Sicht zentral gewesen sind. Am Ende des Beitrages wurde gezeigt, wie die Initianten für ein Gruppenfoto posieren. Der Schlusssatz dazu lautete: «Das Gesicht können die Initianten heute pandemiebedingt nicht zeigen, aber sicherlich wäre auf dem Gruppenfoto erleichtertes Grinsen zu sehen.»

«Grinsen» oder «Lächeln»?

An ebendieser Wortwahl störte sich nun ein Beanstander. Den Begriff «Grinsen» empfindet er als «tendenziös und abwertend». Ein «freundliches Lächeln» wäre seiner Ansicht nach passender gewesen. Der Beanstander äussert zudem die Vermutung, dass der Begriff nicht verwendet worden wäre, wäre der Erfolg einer linken oder grünen Partei gezeigt worden.

Nachvollziehbare Kritik

Die Redaktion kann nachvollziehen, dass dem Beanstander der Ausdruck «erleichtertes Grinsen» missfalle. Auch den Sendungsmacher:innen scheint die Wortwahl nachträglich nicht optimal. Es sei dem Autor dabei aber nicht um eine Wertung des Lachens gegangen. Dieser wird daraufhin zitiert:

«Als Reporter vor Ort habe ich mit vielen Anwesenden gesprochen. Bis kurz vor Ende der Auszählungen waren die meisten von ihnen sehr angespannt und sich ihres Sieges noch nicht ganz sicher. Als schliesslich die verbliebenen Personen zum Gruppenfoto zusammenkamen, machte sich etwas verbreiteter eine gewisse Erleichterung breit. Gleichzeitig war die Stimmung nicht gleich ausgelassen wie an anderen Abstimmungs-Anlässen. Diesen Umstand wollte ich mit dem Schlusssatz des Beitrages zum Ausdruck bringen, da es im Bild wegen der Masken nicht erkenntlich war.»

Der Autor habe mit dem gewählten Ausdruck also lediglich die Stimmung abbilden wollen, die sich am Ende des spannenden – und für die Anwesenden auch angespannten – Tages breitmachte.

Die Vermutung des Beanstanders, die Wortwahl hätte etwas mit der Parteizughörigkeit der Initianten zu tun, weist die Redaktion zudem in aller Form zurück, da sie unbelegt und unbegründet sei. Der Beitrag sei inhaltlich sachlich und nicht wertend gewesen.

Negativ konnotierter Begriff

Die Ombudspersonen zogen für ihre Beurteilung des Dossiers unter anderem den Duden zu Rate. Dieser schreibt zur Bedeutung von «Grinsen»: «böse, spöttisch oder auch dümmlich lächeln». Der Begriff ist klar negativ konnotiert. Das bedeutet, dass die Initianten schlecht dargestellt werden. Gleichzeitig fällt der Ausdruck am Schluss des Stimmungsberichts. Im Beitrag werden die Initiant:innen nicht negativ dargestellt. Das Publikum konnte sich nach Ansicht der Ombudsstelle durchaus eine eigene Meinung bilden. Der Begriff «Grinsen» war demnach ganz einfach ein unpassender Begriff und keine einseitige Parteinahme. Auch wenn die Ombudsstelle die Kritik nachvollziehen kann, sieht sie die Sachgerechtigkeit gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes deshalb nicht als verletzt an.

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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