Hat SRF Nationalrat Köppel mit dem Begriff «Hardliner» diffamiert?

Ein Beanstander störte sich in einem Online-Artikel von SRF News über die Verwendung des Wortes «Hardliner» im Zusammenhang mit der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Roger Köppel. Die Ombudsstelle rät zum vorsichtigen Gebrauch mit dem Ausdruck – aber die Verwendung hat, wie im vorliegenden Fall, manchmal auch ihre Berechtigung.

Strafanzeige gegen Roger Köppel: Der Nationalrat sah sich mit dem Vorwurf der Verletzung des Kommissionsgeheimnisses konfrontiert, nachdem er im März in einem Video-Blog aufgrund der ergriffenen Sanktionen gegen Russland über eine Razzia bei einer Schweizer Uhrenfirma in Moskau berichtet hatte. Über diese Razzia war in einer Sitzung der Aussenpolitischen Kommission – deren Mitglied Köppel ist – informiert worden.

SRF News berichtete am 12. Mai 2022 in einem Online-Artikel über den Fall und beschrieb den Politiker im Text sowie in einem Audio-Beitrag als «SVP-Hardliner». Ein Leser störte sich an der Formulierung und beanstandete den Beitrag: «Ich beanstande, dass die teilweise linksextremen Hardliner von SRF, ohne inhaltliche Not einmal mehr SVP-ler als Hardliner diffamierten.» SRF habe mit der Verwendung des Begriffs das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt und sich zudem über die Ombudsstelle hinweggesetzt. 2019 hatte der Beanstander nämlich die Verwendung des Wortes bereits bemängelt, worauf der damalige Ombudsmann Roger Blum zu einem vorsichtigen Gebrauch des Begriffes für Parlamentarierinnen und Parlamentarier geraten hatte.

Zurückhaltung bei der Verwendung des Begriffs ist tatsächlich angebracht, meinen auch die jetzigen Ombudsleute Esther Girsberger und Kurt Schöbi. Das tun die Redaktionen aber ebenfalls. In den letzten Monaten ist den Ombudsleuten keine Sendung aufgefallen, in welcher der Begriff «Hardliner» für kompromissbereite Parlamentarierinnen und Parlamentarier verwendet worden ist. Wenn Nationalrat Roger Köppel im vorliegenden Fall als «Hardliner» bezeichnet worden ist, so zu Recht: Er zeigt sich in der Frage der auferlegten Sanktionen gegen Russland, welche die Schweiz mitträgt, kompromisslos. Nationalrat Roger Köppel betonte auf Anfrage der Ombudsleute denn auch, dass er sich gerade in diesem Fall nicht gegen diesen Begriff wehre: «Wenn es beispielsweise um die Sanktions- und damit auch gegen die Neutralitätspolitik geht, habe ich gar nichts gegen diese Bezeichnung, ganz im Gegenteil».

Einen Verstoss gegen Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG können die Ombudsleute deshalb nicht feststellen und fühlen sich durch die Redaktion auch nicht desavouiert.

Text: SRG.D/df

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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