Werden im Podcast «Sounds! Story» Musiker vorverurteilt?
In einer Folge des Podcasts «Sounds! Story» wurde besprochen, was mit Musik von Künstlern passiert, die sich Fehltritte leisten. Unter anderem werden Michael Jackson, Win Butler und Marilyn Manson erwähnt. Ein Beanstander kritisiert, dass zu wenig darauf hingewiesen werde, dass die Unschuldsvermutung gelte. Es würde der Eindruck erweckt, sie hätten die Taten tatsächlich begangen und sie würden als «schlechte Menschen» bezeichnet. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandung nicht.
Im Podcast «Sounds! Story» und «Sounds! Talk» sprechen SRF-Musikredaktor:innen mit Expert:innen und Musiker:innen und vertiefen Themen, die die Musikwelt bewegen. In der Folge, welche am 1. November 2022 veröffentlicht wurde, wird diskutiert, wie mit Musik von Künstlern umgegangen wird, gegen die schwerwiegende Vorwürfe erhoben wurden. Ein Beanstander kritisiert, im Podcast werde der Eindruck erweckt, Michael Jackson, Win Butler und Marilyn Manson – die auch auf dem Bild zum Podcast abgebildet sind – seien wegen Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfen schuldig gesprochen worden. Es werde nicht genügend auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Des Weiteren kritisiert der Beanstander, der Musikredaktor Dominic Dillier habe gesagt, dass ihn solche Taten bei Marilyn Manson nicht erstaunen würden. Diese Äusserung beruhe auf Vorurteilen.
Genügend auf die Unschuldsvermutung hingewiesen
Die Podcast-Folge trägt den Titel «Was machen wir mit guter Musik von schlechten Menschen?». Die Redaktion des Podcasts ist sich bewusst, dass der Titel zugespitzt ist und eine provokante Komponente hat. Im Online-Text wie auch im Podcast werde aber präzisiert, dass nicht alle Fälle verglichen werden könnten, und es werde auf die Unschuldsvermutung hingewiesen: R. Kelly sei ein verurteilter Straftäter und sitze wegen Kinderpornographie im Gefängnis. Marilyn Manson soll Frauen vergewaltigt und gequält haben und Win Butler werde sexueller Missbrauch von weiblichen Fans vorgeworfen. Es gelte bei beiden die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Der Podcast stelle darüber hinaus nicht die Verurteilungen und Vorwürfe ins Zentrum, sondern beschäftige sich mit der Frage, wie mit Musik von Künstler:innen umgegangen werde, welche mit solchen Schlagzeilen von sich reden machten. Die angesprochene Äusserung von Musikredaktor Dominic Dillier in Bezug auf Marilyn Manson sei Teil eines klar erkennbaren persönlichen Kommentars des Podcast-Hosts. Er schildere sein persönliches Empfinden gegenüber den Schlagzeilen, so die verantwortliche Redaktion.
Der kritisierte Kommentar bezieht sich auf die Schlagzeilen
Die Ombudsleute führen aus, dass der Moderator Dominic Dillier zu Beginn der Sendung in aller Kürze skizziere, was Sache sei, respektive was den Musikern vorgeworfen werde. Der R&B-Sänger R. Kelly sitze wegen Kinderpornografie mindestens 30 Jahre im Gefängnis. Dem Schock-Rocker Marilyn Manson werde von mehreren Frauen Vergewaltigung vorgeworfen. Und der jüngste Fall von toxischer Männlichkeit betreffe Win Butler, Frontmann des kanadischen Popkollektivs Arcade Fire. Bei R. Kelly habe ihn das alles nicht so richtig interessiert, weil ihn seine Musik nie berührt habe, bei Marilyn Manson, dem «selbsternannten Antichristen», habe es ihn nicht wirklich erstaunt. Bei Arcade Fire hingegen habe es ihn mehr getroffen, da ihm ihre Musik wichtig sei. Gemäss den Ombudsleuten beziehe sich die Aussage, dass es ihn bei Marilyn Manson nicht wirklich erstaunt habe, auf die Gerüchte und Vorwürfe.
Auch die Ombudsleute argumentieren, dass auf die Unschuldsvermutung hingewiesen werde. Für den Beanstander sei der Hinweis «nicht genügend». Hinsichtlich der Sachgerechtigkeit sei jedoch entscheidend, dass darauf hingewiesen werde. Daher können die Ombudsleute keinen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit gemäss des Radio- und Fernsehgesetzes feststellen.
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