«Kassensturz»-Beitrag über Umgang mit Demenzkranken beanstandet
Am 24. Januar hat «Kassensturz» über den tragischen Fall eines 76-jährigen dementen Mannes berichtet. Wenige Stunden nach seinem Eintritt in eine psychiatrische Klinik wird er in ein Isolationszimmer gebracht und muss 11 Tage lang dort bleiben. In dieser Zeit verschlechtert sich sein Gesundheitszustand drastisch. Ein Beanstander empfindet die Berichterstattung als tendenziös.
Ein Beanstander ist der Ansicht, in der «Kassensturz»-Sendung vom 24. Januar 2023 sei einseitig über die Erfahrungen des Patienten Kurt Müller in der psychiatrischen Klinik St. Urban berichtet worden. Es werde der falsche Eindruck erweckt, die psychiatrische Behandlung sei im Widerspruch zu ärztlichen Standards erfolgt und sei schuld an einem Schlaganfall, den der Patient erlitten habe. Der Beitrag stütze sich laut dem Beanstander auf Mutmassungen eines nicht mit dem Fall betrauten, pensionierten Arztes ohne konkrete Dossierkenntnisse. Weiter moniert der Beanstander, die gezeigten Vorher-Nachher-Bilder hätten den Eindruck erwecken sollen, der verschlechterte Gesundheitszustand des Patienten sei auf den Aufenthalt in der Psychiatrie zurückzuführen, wobei der Schlaganfall bewusst in den Hintergrund gerückt worden sei.
Wird ein falscher Eindruck erweckt?
Die «Kassensturz»-Redaktion erläutert: Im Beitrag sei berichtet worden, wie der Zustand des Patienten vor der Überweisung in die psychiatrische Klinik gewesen sei, was zu seiner Behandlung in der Isolation dokumentiert wurde und in welchem Zustand er sich nach seinem vierwöchigen Aufenthalt in der Psychiatrie befunden habe. Die Redaktion habe Antworten auf Fragen zu dieser Entwicklung gesucht.
Unter anderem hätten sie zu diesem Zweck um eine fachliche Einschätzung eines Experten gebeten. Dieser kritisiert die Menge der verabreichten Neuroleptika und die Art der Pflege. Im Beitrag zeigt sich der Arzt erstaunt darüber, wie Kurt Müller mit Medikamenten «vollgepumpt» worden sei.
Der besagte Arzt, so die Redaktion, habe als langjähriges Mitglied der Eidgenössischen Arzneimittelkommission ein breites Fachwissen zu Medikamenten und könne die Wirkung insbesondere von Neuroleptika präzise einordnen. Zudem habe er sich auf den Bereich «Off-label-Use und Neuroleptika» spezialisiert und zusammen mit weiteren Autoren eine Untersuchung gemacht über die Abgabe von Beruhigungsmitteln an Menschen, die in einem Pflegeheim leben. Für die Einschätzung des Sachverhalts habe er den gesamten 71-seitigen, interdisziplinären Verlaufsbericht, die Austrittsberichte des Spitals Langenthal und der Klinik St. Urban sowie den Bericht eines externen Psychiaters, der Kurt Müller vor der Klinikeinweisung begutachtet hat, zur Hand gehabt. Auch andere von der Redaktion kontaktierte Fachpersonen seien sich einig gewesen, dass eine 11-tägige Isolation einer an Demenz erkrankten Person fragwürdig sei.
Den Vorwurf des Beanstanders, die psychiatrische Behandlung habe den Schlaganfall des Patienten «kausal beeinflusst», weist die Redaktion ebenfalls zurück Kurt Müller habe nämlich gar keinen Schlaganfall erlitten, und das werde im Beitrag auch deutlich so gesagt.
Alles andere als tendenziös
Die Redaktion betont, dass für die Zuschauerinnen und Zuschauer ersichtlich sei, wie die Behandlung von Kurt Müller abgelaufen ist, wie die Angehörigen sie wahrgenommen haben und was dazu dokumentiert ist. Ebenso werde klar, dass seitens Fachexperten Kritik an der Art der Behandlung in der Klinik geübt wird.
Die Nacherzählung stütze sich auf den 71-seitigen Behandlungsrapport sowie den Austrittsbericht des Spitals. Die betroffene psychiatrische Klinik sei mehrfach für eine Stellungnahme angefragt worden. Sie habe sich jedoch trotz Entbindung von der Schweigepflicht nicht zum Fall äussern wollen, obwohl sie wusste, dass aus dem Rapport zitiert wird.
Kritik an der Behandlung berechtigt
Die Ombudsstelle erachtet den «Kassensturz»-Bericht als schlüssig. Wer sich mit der Pflege von Demenzkranken etwas auskenne oder selbst im familiären Umfeld solche Erkrankungen miterleben musste, wisse, dass insbesondere aufgrund des akuten Pflegenotstands von Fachpersonen solche Vorfälle vorkämen.
Der Arzt Max Giger sei sehr wohl mit dem Fall betraut gewesen und warum er wissenschaftlich-empirisch nicht erstellte Fakten wiedergeben soll, erschliesse sich weder aus der Reportage noch aus dem Werdegang und der Erfahrung des Arztes. Dass die psychiatrische Behandlung nicht den medizinischen Standards enspreche, werde nicht nur durch Max Giger bestätigt, sondern auch durch Markus Leser, Geschäftsführer des Branchenverbands Curaviva Schweiz und Mitglied (ehemaliger Präsident) der Schweizerischen Gesellschaft für Gerontologie. Dieser wurde im Anschluss an die Reportage befragt, das Interview war Bestandteil des Berichts über den Demenzerkrankten.
Gemäss den Ombudsleuten ist der «Kassensturz»-Bericht alles andere als «allgemein einseitig und tendenziös». Daher können sie auch keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes feststellen.
«Kassensturz» vom 24. Januar 2023
«Kassensturz» vom 24. Januar 2023
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