«Rundschau»-Beitrag über Zwangsausschaffung – erschütternd, aber korrekt

Die «Rundschau» hat am 1. März 2023 über die Zwangsausschaffung einer Familie berichtet. Ein Beanstander und eine Beanstanderin empfinden die Darstellung als einseitig, gar tendenziös. Es sei absichtlich ein vorverurteilendes Narrativ gegen die Vollzugsbehörden aufgebaut worden.

Zwei Beanstandungen richteten sich gegen den «Rundschau»-Bericht vom1. März über die Zwangsausschaffung einer kurdischen Familie. Die Familie hatte die Ausreise nach abgelehntem Asylantrag verweigert. Im Beitrag werden Zeugenvideos von anderen Bewohnern der Asyleinrichtung gezeigt, darin zu sehen die schreienden Kinder des gefesselten und abtransportierten Vaters.

Die Beanstandenden monierten, es würde absichtlich und rein suggestiv ein vorverurteilendes Narrativ gegen ein Vollzugsorgan des Schweizer Rechtsstaats erzeugt. Es hätten zudem grundlegende Informationen zum System der Ausschaffung gefehlt. Auch sei nicht erklärt worden, worin die «Ausreiseverweigerung» konkret bestehe.

Rechtsmässig ist nicht gleich verhältnismässig

Es stimme, dass der «Rundschau»-Bericht die Verhältnismässigkeit dieser Zwangsausschaffung hinterfrage, so die Ombudsleute. Im Beitrag werde aber klar kommuniziert, dass die Ausschaffung rechtmässig erfolge. Der von der «Rundschau» befragte Polizeirechtsexperte, früherer Staatsanwalt und Basler Polizeikommandant, betone wiederholt, die Ausschaffung sei von Gesetzes wegen vorgeschrieben und der Vollzug unumgänglich, da sonst der Rechtsstaat in Frage gestellt werde. Im Bericht habe sich die Vizepräsidentin der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter geäussert und betont, dass das Fesseln der Eltern vor den Augen der Kinder nur vorkommen dürfe, wenn diese Massnahme absolut notwendig sei. Dann sei sie auch verhältnismässig. Ob dies der Fall gewesen sei, dürfe man in Frage stellen.

Rechtmässigkeit sei das eine, die Wirkung auf die Betroffenen das andere, führen die Ombudsleute aus. Der Fokus auf die Familie und deren Kinder sei zulässig. Es dürfe gezeigt werden, dass die Ausschaffung eine traumatisierende Wirkung habe, selbst wenn die Art und Weise des Vollzugs alle Vorschriften eingehalten haben sollte.

Die Reportage sei höchst emotional gehalten. Zweifellos sei es auch Absicht der Reportagemacher:innen gewesen, zu schockieren. Das könne und dürfe kritisiert werden, der Fokus aber sei legitim. Er sei zulässig und verstosse nicht gegen die programmrechtlichen Richtlinien von SRF. Die kritische Distanz sei gewahrt worden.

Kein Fokus auf fachlichen Prozess

Zur Kritik, das System der Ausschaffung sei nicht aufgezeigt worden, halten die Ombudsleute fest: Die «Rundschau» drehe sich um Reportagen und Magazinberichte nahe am Geschehen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, oft mittendrin. Im Beitrag gehe es daher nicht um fachlich detaillierte Beschreibungen eines Prozesses, in diesem Fall um den Ausschaffungsprozess.

Die Ombudsleute betonen nochmals, dass bei aller emotionalen und schockierenden Wirkung der Reportage gleichwohl klar herausgekommen sei, dass die Ausschaffung rechtens war. Die Zuschauenden hätten sich eine eigene Meinung darüber bilden können. Das Fazit der Reportage sei denn auch genau das, was auch der eine Beanstander bemerkt habe: «Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, auch in emotionalen und tragischen Situationen.»

Die Ombudsleute können keinen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit gemäss des Radio- und Fernsehgesetzes feststellen.

«Rundschau» vom 1. März 2023

Beitrag: «Schonungslose Polizei-Aktion: Protokoll einer Familien-Ausschaffung» (ab Timecode 32:52)

Text: SRG.D/ae

Bild: SRG.D/Cleverclip

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